Erstellt am 06.03.2014 um 15:32 Uhr von gironimo
Nein - den AG braucht Ihr darüber nicht sonderlich informieren. Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit, geht Ihr hin, wo Ihr im Zuge Eurer Aufgaben hingehen müsst.
Zu beachten wären die üblichen Zugangsregeln, wie sie letztendlich für alle gelten, die einen Arbeitsplatz aufsuchen.
Bei Euch also an der Pforte - oder bei demjenigen der für Besucher zuständig ist - anmelden. Selbstverständlich müssen ggf. auch Sicherheits- und sonstige Zugangsbestimmungen vor Ort beachtet werden. Da fragst Du am Besten denjenigen, der Euch angefordert hat.
Für die Fahrt dorthin gelten die im Betrieb geltenden Reiserichtlinien.
Erstellt am 06.03.2014 um 16:00 Uhr von Oblatixx
Frage dazu: Betreut ihr diese NL mit? Haben sie bei der letzten Wahl euch mit gewählt?
Wenn nein, dann könnt ihr nicht so einfach da aufkreuzen ...
Erstellt am 06.03.2014 um 19:15 Uhr von Kölner
Ähmmmm...
Ich meine mich zu erinnern, dass ein BRM, das außerhalb der eigenen Dienststelle br Arbeit machen will, dies dem AG mitzuteilen hat...