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Besuch in einem Betriebsteil

F
FranziB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

zu unserem Betrieb gehört eine Niederlassung in Erfurt mit 5 Mitarbeitern. Im BR haben wir beschlossen, dass ein Mitglied dieses Büro besuchen sollte (auch auf Anfrage eines Kollegen aus diesem Büro).

Was gilt es hierbei zu beachten? Müssen wir die GF über den geplanten Besuch informieren? Gibt es Richtlinien zu beachten?

Viele Grüße

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

06.03.2014 um 16:32 Uhr

Nein - den AG braucht Ihr darüber nicht sonderlich informieren. Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit, geht Ihr hin, wo Ihr im Zuge Eurer Aufgaben hingehen müsst.

Zu beachten wären die üblichen Zugangsregeln, wie sie letztendlich für alle gelten, die einen Arbeitsplatz aufsuchen.

Bei Euch also an der Pforte - oder bei demjenigen der für Besucher zuständig ist - anmelden. Selbstverständlich müssen ggf. auch Sicherheits- und sonstige Zugangsbestimmungen vor Ort beachtet werden. Da fragst Du am Besten denjenigen, der Euch angefordert hat.

Für die Fahrt dorthin gelten die im Betrieb geltenden Reiserichtlinien.

O
Oblatixx

06.03.2014 um 17:00 Uhr

Frage dazu: Betreut ihr diese NL mit? Haben sie bei der letzten Wahl euch mit gewählt? Wenn nein, dann könnt ihr nicht so einfach da aufkreuzen ...

K
Kölner

06.03.2014 um 20:15 Uhr

Ähmmmm... Ich meine mich zu erinnern, dass ein BRM, das außerhalb der eigenen Dienststelle br Arbeit machen will, dies dem AG mitzuteilen hat...

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