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Steuerhinterhiterziehung und Vorteilsannahme durch ein Betriebsratsmitglied

HS
harry sky
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann sich ein Arbeitnehmer verhalten, wenn er es weiß und auch schriftlich nachweisen kann, dass ein Betriebsratsmitglied sich der Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme schuldig gemacht hat. Problemverschärfung: Alle wissen das aus dem Betriebsrat, aber auch die vielen Kollegen im Betrieb. Da viele Arbeistplätze abgebaut werden sollen, von 3000 etwa 500, hoffen viele durch Schweigen ihre Haut zu retten, menschlich verständlich. Doch was ist dann mit der Institution Betriebsrat?

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Community-Antworten (3)

M
matze83

15.12.2006 um 19:08 Uhr

Zu wenig Input, wenn er das bei seinem Schützenverien gemacht hat nichts....

H
Heini

15.12.2006 um 19:10 Uhr

Wenn man eine Person einer Straftat beschuldigt dann sollte man die Anschuldigung auch eindeutig beweisen können. Jemanden zu beschuldigen weil er WAHRSCHEINLICH Steuern hinterzieht usw., könnte nach hinten losgehen und event. teuer werden.

HS
harry sky

15.12.2006 um 23:46 Uhr

Beide Anworten sind leider falsch. Erstens hat jeder Arbeitnehmer nach § 84 ein Beschwerderecht und darunter fällt auch die Äußerung eines Verdachtes, ob es sich um Vorteilannahme handelt oder Steuerhinterziehung. Der Arbeitnehmer muss dies nur im Betrieb kundtun und nicht in der Öffentlichkeit, und er muss es an einen Vorgesetzten melden. Nach § 85 des Betriebsverfassungsgesetzes darf er dafür keine Nachteilen ausgesetzt werden, es wird also nichts teuer für ihn. Für den, der versucht Nachteiliges auszüben schon, gerade wenn er Betriebsrat ist. Gut, sehe schon, dass mir diese seite nicht weiterhilft und versuche mein Glück woanders. Viel Erfolg nach

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