Steuerhinterhiterziehung und Vorteilsannahme durch ein Betriebsratsmitglied
Wie kann sich ein Arbeitnehmer verhalten, wenn er es weiß und auch schriftlich nachweisen kann, dass ein Betriebsratsmitglied sich der Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme schuldig gemacht hat. Problemverschärfung: Alle wissen das aus dem Betriebsrat, aber auch die vielen Kollegen im Betrieb. Da viele Arbeistplätze abgebaut werden sollen, von 3000 etwa 500, hoffen viele durch Schweigen ihre Haut zu retten, menschlich verständlich. Doch was ist dann mit der Institution Betriebsrat?
Community-Antworten (3)
15.12.2006 um 19:08 Uhr
Zu wenig Input, wenn er das bei seinem Schützenverien gemacht hat nichts....
15.12.2006 um 19:10 Uhr
Wenn man eine Person einer Straftat beschuldigt dann sollte man die Anschuldigung auch eindeutig beweisen können. Jemanden zu beschuldigen weil er WAHRSCHEINLICH Steuern hinterzieht usw., könnte nach hinten losgehen und event. teuer werden.
15.12.2006 um 23:46 Uhr
Beide Anworten sind leider falsch. Erstens hat jeder Arbeitnehmer nach § 84 ein Beschwerderecht und darunter fällt auch die Äußerung eines Verdachtes, ob es sich um Vorteilannahme handelt oder Steuerhinterziehung. Der Arbeitnehmer muss dies nur im Betrieb kundtun und nicht in der Öffentlichkeit, und er muss es an einen Vorgesetzten melden. Nach § 85 des Betriebsverfassungsgesetzes darf er dafür keine Nachteilen ausgesetzt werden, es wird also nichts teuer für ihn. Für den, der versucht Nachteiliges auszüben schon, gerade wenn er Betriebsrat ist. Gut, sehe schon, dass mir diese seite nicht weiterhilft und versuche mein Glück woanders. Viel Erfolg nach
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Zahlungen an Personalräte
ÄlterHallo allerseits, Zwei Fragen: Ist es "Vorteilsannahme", wenn ein zu 100 % freigestellter Personalrat eine Leistungsprämie erhält ? Ist es "Vorteilsannahme", wenn ein zu 100 % frei
Leistungspauschale an Personalräte und Vorteilsannahme
ÄlterGrüss gott, wie vereinbart sich im Rahmen des "LOB" (= Leistungsorientierte Bezahlung) die Gewährung einer Leistungspauschale an freigestellte Personalräte mit dem Begriff der "Vorteilsannahme" ?
Planbarkeit von BR-Arbeit
ÄlterHallo zusammen, wie seht ihr das mit der Planbarkeit von BR-Mitgliedern. Folgende Situation, bei uns hat ein BR-Mitglied dem Vorgesetzten klar mitgeteilt, das es bedingt durch die BR-Arbeit nicht u
Hier mal ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht, nicht nur für neu gewählte Betriebsräte.
BAG, Beschluss vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZ