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Zahlungen an Personalräte

W
WUEHLRATTE
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

Zwei Fragen:

  1. Ist es "Vorteilsannahme", wenn ein zu 100 % freigestellter Personalrat eine Leistungsprämie erhält ?

  2. Ist es "Vorteilsannahme", wenn ein zu 100 % freigestellter Personalrat eine Leistungspauschale im Rahmen der LOB (= Leistungsorientierten Bezahlung) erhält ?

Vielen Dank im voraus !

1.77209

Community-Antworten (9)

L
Lexipedia

06.03.2012 um 07:45 Uhr

@ WUEHLRATTE Es kommt darauf an!

Bekommt nur er die Leistungsprämie? Worauf fußt die Leistungsprämie?

Er darf ja nicht schlechter gestellt werden als alle anderen.

Gibt es zum Beispiel eine Prämie in der Abteilung wo er vorher gearbeitet hat dann hat er auch ein Anrecht darauf!

Bekommt er die Leistungsprämie nur weil er Betriebsrat ist dann ist es eine Vorteilsnahme.

K
Kölner

06.03.2012 um 07:57 Uhr

@WUEHLRATTE Nein ist es nicht. Es geht u.a. um § 18 TVöD... Das ist eine Neiddebatte, die in den wenigsten Fällen nachvollziehbar ist...

K
Kulum

06.03.2012 um 10:29 Uhr

Auf jeden fall!

Ich bin für teeren und federn

P
Petrus

06.03.2012 um 10:57 Uhr

@Ratte: Gegenfrage: Ist die Nichtgewährung der LOB ein Verstoß gegen §§ 8, 46, 107 BPersVG?

@Kulum: Wen? Den Amtsleiter, der die LOB nicht zahlen will?

K
Kulum

06.03.2012 um 11:10 Uhr

petrus

sry, die Frage war so daneben. Bin davon ausgegangen da schreibt jemand der irgendwelche Probleme mit seinem freigestellten Personalrat hat, ihm gegen s Schienbein treten will und jetzt verzweifelt nach Möglichkeiten dafür sucht. Ein Amtsleiter? Ich hoffe doch nicht!

W
WUEHLRATTE

06.03.2012 um 11:20 Uhr

Zur Verdeutlichung:

Die Leistungsprämie wurde gezahlt.

Die Leistungspauschale wurde gezahlt.

Nur wird die Gewährung der Leistungsprämie als Vorteilsgewährung gewertet, die Gewährung der Leistungspauschale aber nicht.

K
Kulum

06.03.2012 um 11:23 Uhr

Zur Verdeutlichung

Alles was er bekommen würde, wenn er an seinem Arbeitsplatz arbeiten würde, bekommt er auch so lange er freigestellt ist.

W
WUEHLRATTE

06.03.2012 um 11:32 Uhr

@Kulum

Gibt es für Deine Aussage "Alles was..........." eine rechtliche Grundlage und wie lautet diese ?

K
Kulum

06.03.2012 um 11:36 Uhr

Hat doch aber petrus alles in Antwort 4 geschrieben

Es muss nicht zwingend genauso heißen, wie aus §46.5 BPersVG hervorgeht, aber er darf nicht schlechter gestellt sein als wäre er an seinem Arbeitsplatz

Nachtrag hier kannste dich auch mal durchwühlen, da wird auch auf ein Urteil des BVerwG verwiesen.

http://www.verdi-wir-in-der-ba.de/pv_info_inhalt/Behandlung_freigestellten_Personalratsmitgliedern.htm

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