Erstellt am 06.03.2012 um 06:45 Uhr von Lexipedia
@ WUEHLRATTE
Es kommt darauf an!
Bekommt nur er die Leistungsprämie?
Worauf fußt die Leistungsprämie?
Er darf ja nicht schlechter gestellt werden als alle anderen.
Gibt es zum Beispiel eine Prämie in der Abteilung wo er vorher gearbeitet hat dann hat er auch ein Anrecht darauf!
Bekommt er die Leistungsprämie nur weil er Betriebsrat ist dann ist es eine Vorteilsnahme.
Erstellt am 06.03.2012 um 06:57 Uhr von Kölner
@WUEHLRATTE
Nein ist es nicht. Es geht u.a. um § 18 TVöD...
Das ist eine Neiddebatte, die in den wenigsten Fällen nachvollziehbar ist...
Erstellt am 06.03.2012 um 09:29 Uhr von Kulum
Auf jeden fall!
Ich bin für teeren und federn
Erstellt am 06.03.2012 um 09:57 Uhr von petrus
@Ratte:
Gegenfrage: Ist die Nichtgewährung der LOB ein Verstoß gegen §§ 8, 46, 107 BPersVG?
@Kulum:
Wen? Den Amtsleiter, der die LOB nicht zahlen will?
Erstellt am 06.03.2012 um 10:10 Uhr von Kulum
petrus
sry, die Frage war so daneben. Bin davon ausgegangen da schreibt jemand der irgendwelche Probleme mit seinem freigestellten Personalrat hat, ihm gegen s Schienbein treten will und jetzt verzweifelt nach Möglichkeiten dafür sucht. Ein Amtsleiter? Ich hoffe doch nicht!
Erstellt am 06.03.2012 um 10:20 Uhr von WUEHLRATTE
Zur Verdeutlichung:
Die Leistungsprämie wurde gezahlt.
Die Leistungspauschale wurde gezahlt.
Nur wird die Gewährung der Leistungsprämie als Vorteilsgewährung gewertet,
die Gewährung der Leistungspauschale aber nicht.
Erstellt am 06.03.2012 um 10:23 Uhr von Kulum
Zur Verdeutlichung
Alles was er bekommen würde, wenn er an seinem Arbeitsplatz arbeiten würde, bekommt er auch so lange er freigestellt ist.
Erstellt am 06.03.2012 um 10:32 Uhr von WUEHLRATTE
@Kulum
Gibt es für Deine Aussage "Alles was..........." eine rechtliche Grundlage
und wie lautet diese ?
Erstellt am 06.03.2012 um 10:36 Uhr von Kulum
Hat doch aber petrus alles in Antwort 4 geschrieben
Es muss nicht zwingend genauso heißen, wie aus §46.5 BPersVG hervorgeht, aber er darf nicht schlechter gestellt sein als wäre er an seinem Arbeitsplatz
Nachtrag
hier kannste dich auch mal durchwühlen, da wird auch auf ein Urteil des BVerwG verwiesen.
http://www.verdi-wir-in-der-ba.de/pv_info_inhalt/Behandlung_freigestellten_Personalratsmitgliedern.htm