Zahlungen an Personalräte
Hallo allerseits,
Zwei Fragen:
-
Ist es "Vorteilsannahme", wenn ein zu 100 % freigestellter Personalrat eine Leistungsprämie erhält ?
-
Ist es "Vorteilsannahme", wenn ein zu 100 % freigestellter Personalrat eine Leistungspauschale im Rahmen der LOB (= Leistungsorientierten Bezahlung) erhält ?
Vielen Dank im voraus !
Community-Antworten (9)
06.03.2012 um 07:45 Uhr
@ WUEHLRATTE Es kommt darauf an!
Bekommt nur er die Leistungsprämie? Worauf fußt die Leistungsprämie?
Er darf ja nicht schlechter gestellt werden als alle anderen.
Gibt es zum Beispiel eine Prämie in der Abteilung wo er vorher gearbeitet hat dann hat er auch ein Anrecht darauf!
Bekommt er die Leistungsprämie nur weil er Betriebsrat ist dann ist es eine Vorteilsnahme.
06.03.2012 um 07:57 Uhr
@WUEHLRATTE Nein ist es nicht. Es geht u.a. um § 18 TVöD... Das ist eine Neiddebatte, die in den wenigsten Fällen nachvollziehbar ist...
06.03.2012 um 10:29 Uhr
Auf jeden fall!
Ich bin für teeren und federn
06.03.2012 um 10:57 Uhr
@Ratte: Gegenfrage: Ist die Nichtgewährung der LOB ein Verstoß gegen §§ 8, 46, 107 BPersVG?
@Kulum: Wen? Den Amtsleiter, der die LOB nicht zahlen will?
06.03.2012 um 11:10 Uhr
petrus
sry, die Frage war so daneben. Bin davon ausgegangen da schreibt jemand der irgendwelche Probleme mit seinem freigestellten Personalrat hat, ihm gegen s Schienbein treten will und jetzt verzweifelt nach Möglichkeiten dafür sucht. Ein Amtsleiter? Ich hoffe doch nicht!
06.03.2012 um 11:20 Uhr
Zur Verdeutlichung:
Die Leistungsprämie wurde gezahlt.
Die Leistungspauschale wurde gezahlt.
Nur wird die Gewährung der Leistungsprämie als Vorteilsgewährung gewertet, die Gewährung der Leistungspauschale aber nicht.
06.03.2012 um 11:23 Uhr
Zur Verdeutlichung
Alles was er bekommen würde, wenn er an seinem Arbeitsplatz arbeiten würde, bekommt er auch so lange er freigestellt ist.
06.03.2012 um 11:32 Uhr
@Kulum
Gibt es für Deine Aussage "Alles was..........." eine rechtliche Grundlage und wie lautet diese ?
06.03.2012 um 11:36 Uhr
Hat doch aber petrus alles in Antwort 4 geschrieben
Es muss nicht zwingend genauso heißen, wie aus §46.5 BPersVG hervorgeht, aber er darf nicht schlechter gestellt sein als wäre er an seinem Arbeitsplatz
Nachtrag hier kannste dich auch mal durchwühlen, da wird auch auf ein Urteil des BVerwG verwiesen.
Verwandte Themen
Verwarnung durch BR nach Info an GF über Aufwandsentschädigung für BR
ÄlterHallo, ich versuche die Fakten mal so emotionslos wie möglich zu schildern. Bin seit ca. 12 Monaten Mitglied in einem neu gegründeten, 9 Köpfigen BR und gleichzeitig Vorgesetzter in einer Produkti
Schulung für Neulinge im Personalräte
ÄlterHallo zusammen, zum erstenmal wurde in unserer Gemeinde ein Personalrat gewählt. Wir sind 4 Personalräte und relativ unerfahren. Wer bietet Schulungen für Personalräte an, diesowohl für Angestellte
Änderung der Entlohnungsmethode für das 13. Monatsgehalt
Hallo liebe BR-Kolleginnen, bei uns (kleine Stiftung mit rund 15 MA) wird seit fast 30 Jahren ein 13. Monatsgehalt über 2 Zahlungen im Jahr gezahlt und zwar eine Hälfte im Juli und eine Hälfte im N
Computer-Fachwissen für Betriebs- und Personalräte
ÄlterHallo Leute, die Zeitschrift »Computer-Fachwissen für Betriebs- und Personalräte« , hat jemand mit dieser, oder anderen Computer-Zeitschriften schon Erfahrung, wenn ja welche? Lohn sich die Ansch
Weiterbildungsseminare - sind die für Betriebsräte und Personalräte identisch?
ÄlterHallo, sind Weiterbildungungsseminar für Betriebsräte und Personalräte identisch, oder muss ich ale Personalratsmitglied separate Seminare besuchen ?