Leistungspauschale an Personalräte und Vorteilsannahme
Grüss gott,
wie vereinbart sich im Rahmen des "LOB" (= Leistungsorientierte Bezahlung) die Gewährung einer Leistungspauschale an freigestellte Personalräte mit dem Begriff der "Vorteilsannahme" ?
Community-Antworten (5)
23.02.2012 um 12:02 Uhr
Wieso hab ich nur den Verdacht das hier kein BRM fragt?
Deshalb kurz. Die Ansprüche sind geregelt in § 37 und 38 BetrVG.
Es gibt AG die würden am liebsten nur einen Grundlohn zahlen um es dem BRM unmöglich zu machen die nötige Freistellung in Anspruch zu nehmen. Davor schützt das BetrVG.
23.02.2012 um 12:14 Uhr
Das Problem ist, das "Leistungsorientierte Bezahlung" natürlich Betriebsräte benachteiligen würde, da sie ja nicht die volle Arbeitszeit zur Verfügung stehen, sondern eben ein Teil dieser Zeit ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen müssen. Freigestellte Betriebsräte können naturgemäß diese Leistungsvorgaben überhaupt nicht erfüllen.
Um dem Benachteiligunsverbot gerecht zu werden, muss man für diese Ausfälle einen Ausgleich zahlen. Dies können sinnvoller Weise Pauschalbeträge sein, die sich an ein Berechgnungsschema orientieren, das sich auf die betriebliche Situation stützt.
23.02.2012 um 12:29 Uhr
Ein BR darf weder Vorteile noch nachteile durch sein Amt haben. Die Leistungsorientierte Bezahlung würde er als nicht freigestellter BR sicherlich bekommen, deshalb muss sie ihm auch als freigestellter BR gewährt werden. Es kann nämlich nicht sein, dass er durch seine Freistellung Nachteile hat.
23.02.2012 um 12:44 Uhr
@wühlratte: Bundesbehörde? Landes- oder Kommunalbehörde? Welches Bundesland?
23.02.2012 um 12:44 Uhr
@all Es macht Sinn im Sinne des § 18 TVöD eine kleine BV/DV zu gestalten, dass dem PR/BR ein Durchschnittswert (z.B. aller AN) gezahlt wird.
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