Nachrücken mit Frauenquote in einem besonders schwerwiegendem Fall
Hallo liebe Mitstreiter!
Zur Vorgeschichte: Wir hatten bei unserer diesjährigen BR-Wahl 5 Listen. 7 Leute waren zu wählen, hatten dann 3 Frauen und 4 Männer (Minderheitenquote 2 Frauen erfüllt), 2 Listen stellten keins der 7 BR-Mitglieder. Soweit so gut. Eine Frau hat den Betrieb im Sommer verlassen, dafür ist aus ihrer Liste der nächste Kandidat nachgerückt (Mann). Eine weitere Frau ist etwas später von ihrem Amt zurück getreten. Aufgrund der Tatsache, daß 2 Frauen im BR vertreten sein müssen, ist nicht der nächste Kandidat, sondern die nächste Kandidatin weiter unten aus der Liste nachgerückt, hat aber ihr Amt kurze Zeit später ebenfalls niedergelegt. Da in ihrer Liste keine weiteren Frauen vorhanden waren, fiel ihr Sitz an die Frau mit der nächstehöheren Stimmenwahl bei der ursprünglichen Wahl, also diejenige Kandidatin, die den 8 Sitz bekommen hätte, wenn es ihn denn gäbe. Nun zu unserem Problem: Genau dieses durch besondere Umstände nachgerückte BR-Mitglied ist nun krankheitsbedingt ausgefallen, weshalb wir eine Frau nachladen müssen. Wer wird nun als Ersatz geladen? Die Frau mit der nächsthöheren Stimmenzahl, egal aus welcher Liste? Oder aber die nächste Frau aus der Liste der fehlenden Kollegin, auch wenn ihre Liste bei der BR-Wahl ursprünglich gar keinen Sitz erhalten hat? Ich hoffe, es ist mir gelungen, das Problem so darzustellen, daß ihr mir helfen könnt, denn wir sind uns auch innerhalb des Gremiums nicht sicher. Wenn nämlich keine weiteren Leute aus der Liste der fehlenden Kollegin nachrücken könnten, dann ist sie ja nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie alle anderen Gewählten, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe, donna.
Community-Antworten (1)
15.12.2006 um 16:44 Uhr
Die nächste Frau aus der gleichen Liste...
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