Frauenquote auch bei nicht tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung?
Hallo Kollegen,
folgender Sachverhalt sorgt für Unsicherheit bei uns im Betriebsrat:
Wir sind ein 15-köpfiges Gremium (aus Listenwahl hervorgegangen), darunter 5 Frauen als Minderheitengeschlecht. Wenn jetzt zu einer BR Sitzung 14 BR-Vollmitglieder zusagen (10 Männer, 4 Frauen), allerdings eine Frau ohne tatsächliche oder rechtliche Verhinderung absagt, dürfen wir für diese Frau kein Ersatzmitglied nachladen. Müssen wir dann ein männliches Vollmitglied wieder ausladen, und das nächste weibliches Ersatzmitglied nachladen, um der Frauenquote (mindestens 5 Frauen) gerecht zu werden, oder ist in diesem speziellen Fall das Recht des männlichen Vollmitglieds höher zu bewerten als die Frauenquote?
Community-Antworten (6)
14.07.2018 um 09:45 Uhr
Nein - ihr müsst keinen Mann ausladen.
Die nicht verhinderte könnte ja kommen - sie will nur nicht.
14.07.2018 um 13:40 Uhr
Das würde bedeuten, die Beschlussfähigkeit würde trotzdem bestehen, auch wenn die Frauenquote nicht mehr erreicht wird, wenn ja eine Frau ohne Grund abgesagt hat?
14.07.2018 um 14:42 Uhr
Die Beschlussfähigkeit ergibt sich aus der ordnungsgemäßen Einladung und nicht aus der tatsächlichen Teilnahme der Eingeladenen.
14.07.2018 um 14:48 Uhr
"Die Beschlussfähigkeit ergibt sich aus der ordnungsgemäßen Einladung und nicht aus der tatsächlichen Teilnahme der Eingeladenen."
Beispiel 9er Gremium ... es erscheinen 4 Personen, 5 bleiben unentschuldigt weg.
Beschlussfähig, weil ordnungsgemäß geladen wurde ? Wohl kaum !
14.07.2018 um 18:27 Uhr
Jedenfalls ist alles im grünen Bereich.
15.07.2018 um 17:11 Uhr
Die Beschlussfähigkeit ergibt sich aus der ordnungsgemäßen Einladung und nicht aus der tatsächlichen Teilnahme der Eingeladenen. Mann oh Mann...........
Das würde bedeuten, die Beschlussfähigkeit würde trotzdem bestehen Ja.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrücker:innen in Betriebsratssitzung
ÄlterLiebe alle, Meine Frage bezieht sich auf das einmalige Nachladen von Ersatzmitglieder in eine BR-Sitzung. Was gilt für die Ersatzmitglieder? Dürfen diese auch nur aus tatsächlichen oder rechtlichen
Frauenquote - Wer rückt nach?
ÄlterHallo, in einem 11er BR haben wir eine Mindergeschlechtsqoute (Frauen) von 4 Plätzen. Durch Verhinderung fallen 2 Frauen von verschiedenen Listen gleichzeitig zur Sitzung aus. Dadurch wird die Mind
Zeitweilige Verhinderung - Elternzeit
ÄlterFrage zu zeitweilige Verhinderung? Elternzeit gilt ja als sogenannte zeitweilige Verhinderung??? (in § 24 Abs. 22 wird als zeitweilige, Verhinderung z.B. Langzeiterkrankung, Kuraufenthalt usw. besc
Ersatzmitglied und Verhinderungsfall
ÄlterHallo, meine Frage ist, ob in folgendem Fall ein Ersatzmitglied nachrückt: Kurz zu uns: 7 köpfiges Gremium, es gibt bei uns Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter, es wird im Schichtdienst gearbeitet,