Hallo Kollegen,

folgender Sachverhalt sorgt für Unsicherheit bei uns im Betriebsrat:

Wir sind ein 15-köpfiges Gremium (aus Listenwahl hervorgegangen), darunter 5 Frauen als Minderheitengeschlecht. Wenn jetzt zu einer BR Sitzung 14 BR-Vollmitglieder zusagen (10 Männer, 4 Frauen), allerdings eine Frau ohne tatsächliche oder rechtliche Verhinderung absagt, dürfen wir für diese Frau kein Ersatzmitglied nachladen.
Müssen wir dann ein männliches Vollmitglied wieder ausladen, und das nächste weibliches Ersatzmitglied nachladen, um der Frauenquote (mindestens 5 Frauen) gerecht zu werden, oder ist in diesem speziellen Fall das Recht des männlichen Vollmitglieds höher zu bewerten als die Frauenquote?