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Frauenquote bei Betriebsratswahl

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Printy
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind 5 Personen im Betriebsrat von denen eine weiblich ist. Der vom Betriebsrat bestimmte Wahlausschuss hat nun beschlossen, dass bei den Betriebsratswahlen die Frauenquote unbedingt eingehalten werden muss und unabhängig von den Stimmgewinnen auf jeden Fall 2 Frauen in den Betriebsrat kommen. Wahlberechtigt sind 58 Männer und 30 Frauen. Da unser bisheriger Betriebsratsvorsitzender, der auch dem Wahlausschuss angehört, ab 1.4.2010 in Altersteilzeit geht und nicht mehr kandidiert, drängt sich die Frage auf, ob er mit dieser Frauenquote nicht im Hinterkopf hatte zwei Betriebsratsmitgliedern, die nicht so arbeitgeberfreundlich gesinnt sind wie er und ihm das Leben nicht immer leicht gemacht haben, im Nachhinein noch eines auszuwischen? Deshalb meine Frage. Muss der aktuelle Betriebsrat den Beschluss des Wahlausschusses akzeptieren?

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Community-Antworten (1)

E
Erwin

21.02.2010 um 17:14 Uhr

Wer in den BR kommt entscheidet das Gesetz/ WO und die Wähler.

Auf Grund der Beachtung der Minderheiten Quote kommen 3 Männer und 2 Frauen hinein. Es können aber ggf. auch auf Grund der Listenplätze und Stimmabgaben mehr Frauen sein, ggf. sogar 5.

Denn wegen der Minderheitenquote müssen KEINE Männer in den BR

Plätze lt. de'Hont

BR 1, 2 und 4 auf Männer BR 3 und 5 Frauen

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