Wir sind 5 Personen im Betriebsrat von denen eine weiblich ist. Der vom Betriebsrat bestimmte Wahlausschuss hat nun beschlossen, dass bei den Betriebsratswahlen die Frauenquote unbedingt eingehalten werden muss und unabhängig von den Stimmgewinnen auf jeden Fall 2 Frauen in den Betriebsrat kommen. Wahlberechtigt sind 58 Männer und 30 Frauen. Da unser bisheriger Betriebsratsvorsitzender, der auch dem Wahlausschuss angehört, ab 1.4.2010 in Altersteilzeit geht und nicht mehr kandidiert, drängt sich die Frage auf, ob er mit dieser Frauenquote nicht im Hinterkopf hatte zwei Betriebsratsmitgliedern, die nicht so arbeitgeberfreundlich gesinnt sind wie er und ihm das Leben nicht immer leicht gemacht haben, im Nachhinein noch eines auszuwischen? Deshalb meine Frage. Muss der aktuelle Betriebsrat den Beschluss des Wahlausschusses akzeptieren?