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Forderung nach Frauenquote für Betrieb durch Betriebsrat zulässig?

U
unpolitisch
Mai 2018 bearbeitet

Hallo,

darf ein Betriebsrat für den Betrieb eine Frauenquote fordern?

Entgegen steht meiner Meinung nach: a) Keine Rechtsgrundlage gemäß Betriebsverfassungsgesetz ("tatsächliche Gleichstellung" gemäß §80 2b bedeutet IMHO nicht (!) die Forderung nach einer Quote sondern das monitoring des Bewerbungsverfahrens und das sicherstellen dass die Stellenausschreibungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Diskriminierung statt findet) b) Neutralitätsgebot (Frauenquote ist eine rein politische, ideologische Forderung von der Partei Bündnis 90 Die Grünen und ein BR hat sicher nicht die Aufgabe die ideologischen Wünsche einer politischen Partei im Betrieb durchzusetzen sondern hat sich im Gegenteil politisch neutral zu verhalten.)

Ich bitte um dringende Rückmeldung,

Danke.

544013

Community-Antworten (13)

A
AlterMann

06.05.2018 um 13:07 Uhr

Naja, ob eine Frauenquote eine ideologische Forderung ist, darüber gibt es sicher verschiedene Ansichten. Ganz sicher jedenfalls ist sie nicht nur bei B90/Die Grüne verbreitet. Und BR-Arbeit ist mindestens im weiteren Sinne auch politische Arbeit, wenn die Mitglieder nicht mit Scheuklappen rumrennen. Immerhin ist der Minderheitenschutz im BetrVG ja auch eine Quote. Aber sei's drum: Fordern kann ein BR viel. Da er die Forderung gerichtlich nicht durchsetzen kann, wäre anregen oder vorschlagen vielleicht die bessere Wortwahl.

U
unpolitisch

06.05.2018 um 13:14 Uhr

@AlterMann:

die BR-Arbeit ist sicher keine "politische" Arbeit und das Neutralitätsgebot verbietet im Gegenteile jede politische Betätigung und ist sogar ein Grund einen BR aufzulösen:

http://www.anwalt-hansen.de/allgemein/politische-betatigung-des-betriebsrats/

Abgesehen davon ist die positive Diskriminierung des einen auch die negative Diskriminierung des anderen. Und Frauen gelten sicher nicht als Minderheit, so dass von Minderheitenschutz keine Rede sein kann. Weiterhin ist der Minderheitenschutz bereits durch das monitoring des Bewerbungsverfahrens bei Stellenausschreibungen durch den BR sicher gestellt.

C
celestro

06.05.2018 um 13:44 Uhr

"Und Frauen gelten sicher nicht als Minderheit, so dass von Minderheitenschutz keine Rede sein kann."

Dann schau Dir mal die Wahlordnung und darin den Schutz für das Geschlecht in der Minderheit an. Und ja, dies trifft auch in vielen Betrieben auf Männer zu, aber trotzdme ist es oft genug ein Schutz für die Frauen als Minderheit.

"Weiterhin ist der Minderheitenschutz bereits durch das monitoring des Bewerbungsverfahrens bei Stellenausschreibungen durch den BR sicher gestellt."

Die meisten BR-Gremien werden durch Ihre Beteiligungen am Einstellungsverfahren sicher keinen Minderheitenschutz gewährleisten können.

Aber schön zu sehen, daß Du eh nur Deine Wunschantwort lesen willst. Du willlst hier Argumente GEGEN die Quote bekommen. Daran werde ich mich nicht beteiligen.

U
unpolitisch

06.05.2018 um 13:53 Uhr

@celestro: Das ist eine Diskussion, hier sind verschiedene Meinungen erlaubt.

Ich lasse mich durchaus überzeugen wenn eine gesetzlichen Grundlage für eine BR-Forderung nach einer Quote vorliegt.

Bezüglich dem Minderheitenschutz habe ich jedoch eine andere Rechtsauffassung:

Der Minderheitenschutz bedeutet nach meiner Rechtsauffassung nicht das Recht eine Quote durchzusetzen (sonst müsste es eine Quote für jede erdenkliche Minderheit und alle Religionen geben und wir wären dann in der Planwirtschaft) und stellt somit keine Argument für eine Quote dar.

Solltest du deine Meinung mit einem Urteil oder eine Quelle belegen können, dann lasse ich mich gerne überzeugen, ansonsten bleibt es deine persönliche Meinung. Ob du dich jetzt beleidigt zurück ziehst und dich nicht mehr beteiligen willst, spielt für mich keine Rolle.

M
MaJoK

06.05.2018 um 15:01 Uhr

Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

  • da hast du den Gesetzestext,da kannst du nachlesen in welchen Betrieben etc.eine Frauenquote gesetzlich vorgeschrieben wird.

In allen anderen Unternehmen der Privatwirtschaft gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Du kannst also gerne eine Quote in eurem Unternehmen fordern, aber euer AG muss sich an nichts gebunden fühlen.

Und -persönlich- finde ich ist eine Frauenquote keine ideologische Forderung sondern gesellschaftlich gegeben.

A
AlterMann

06.05.2018 um 18:11 Uhr

Hallo unpolitisch, der von Dir genannte Link stützt Deine Aussagen aber eben nicht: "1. Eine Aufforderung zur Wahlbeteiligung (auch zur Teilnahme an einem Volksentscheid) stellt gar keine parteipolitische Betätigung dar und ist zulässig. 2. § 74 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BetrVG untersagt sowohl dem Betriebsrat als auch dem Arbeitgeber jede PARTEIpolitische Tätigkeit. Nicht jedoch eine ALLGEMEINpolitische Tätigkeit." (BAG) Das Fordern einer Frauenquote ist eben keine PARTEIpolitische Tätigkeit. Dazu müsste es schon einen sehr engen und klaren Bezug zu genau einem Parteiprogramm geben. Ich erinnere daran, dass selbst Frau Merkel dieser Tage öffentlich geäußert hat, dass es in den Parteistrukturen der CDU zu wenig Frauen gäbe.

Ob in Eurem Betrieb die Forderung einer Frauenquote einen Sinn ergibt, könnt nur ihr beantworten. Ich würde die Diskussion aber so führen, dass nicht der eine dem anderen "Ideolgie" vorwirft und im Gegenzug sich den Vorwurf "verbohrter Betonschädel" anhören muss.

H
hansimglueck

06.05.2018 um 18:55 Uhr

Die Formulierung im § 80 BetrVG "tatsächliche Gleichstellung (auch im Zusammenhang mit § 75 BetrVG) ist jedenfalls umfassend zu sehen. Wie eine tatsächliche Gleichstellung zu erreichen ist, ist jedenfalls betriebsbezogen zu sehen. Eine Quote kann bestenfalls ein Hilfsinstrument sein, was aber u.U.sinnvoll sein kann.

Eine parteipolitische Aktivität kann ich hier nicht erkennen. Ihr macht ja keine Werbung für eine Partei.

U
unpolitischer

07.05.2018 um 09:30 Uhr

Hallo unpolitisch, du hast da mit deiner Auffassung schon Recht. Frauen gehören an den Herd und nicht in die Betriebe. Lass dich von den links-grünen Gutmenschen hier nicht ins Bockshorn jagen

R
rsddbr

07.05.2018 um 12:51 Uhr

Zitat unpolitisch: "[..] Der Minderheitenschutz [..] und wir wären dann in der Planwirtschaft [..]"

Was hat Minderheitenschutz mit Planwirtschaft zu tun?! Deine Diskussionskultur hat eher Stammtsichniveau.

Zurück zur ursprünglichen Frage: "[..] darf ein Betriebsrat für den Betrieb eine Frauenquote fordern? [..]" Ja, darf er.

U
unpolitisch

08.05.2018 um 00:37 Uhr

Also ich stelle fest das bis jetzt noch keine Antwort da ist die auf Basis von einem Gesetz eine Grundlage für eine Forderung ableitet. "Minderheitenschutz": Dafür braucht man bestimmt keine Quote.

Und was hat die Frage nach gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Frauenquote mit "Frauen an den Herd" zu tun?

Ich hatte mir mehr von euch erwartet...

C
celestro

08.05.2018 um 01:38 Uhr

"Ich hatte mir mehr von euch erwartet..."

Deine Frage wurde ausreichend beantwortet. Wenn Du das nicht kapierst, kann niemand etwas dafür.

U
unpolitisch

08.05.2018 um 01:56 Uhr

@celestro:"Wenn Du das nicht kapierst,[...]"

Vielleicht hast du ja auch einfach nur nicht "kapiert" was ein Paragraph bzw. eine Auslegung desselben (z.B. durch ein Arbeitsgericht) ist.

Das Problem ist dass ihr von Recht keine Ahnung habt, das merkt man einfach.

Aber egal... ich werde jetzt nicht mehr hier rein schauen, es wird mir zu blöd.

Nichts für ungut.

C
celestro

08.05.2018 um 02:03 Uhr

Arrivederci !

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