Inanspruchnahme von Dienstleistung = zustimmungspflichtig?
Hallo,
wir sind ein Krankenhaus. Wir möchten eine Dienstleistung (Diabetesberatung) von einer selbstständigen Frau in Anspruch nehmen, für die unsere Einrichtung entsprechend auch zahlt. Dies würde günstiger sein als eine Person neu einzustellen. Ist dies zustimmungspflichtig?
LG John
Community-Antworten (2)
15.12.2006 um 14:28 Uhr
@John78 Darf ich Dich mal fragen, in welcher Funktion Du das fragst? Als AG? Vermutlich nicht! Als BR? Würde mich wundern! Als AN? Spannend - hast Du etwas von der "Werkleistung" dieser Frau?
Ob dies zustimmungspflichtig ist? Naja. Es kommt darauf an, ob Du die Dienstleistung selber bezahlen willst, oder nicht!
15.12.2006 um 18:37 Uhr
Na, wenn da man nicht eine Scheinselbständigkeit geboren wird.
Verwandte Themen
Rufdienst- wann neuer Arbeitsbeginn bei Inanspruchnahme
ÄlterHallo und guten Morgen liebe User, wir sind ein kleines Krankenhaus, und unser nächtlicher- und wochenendlicher "Notfallservice" eird durch ein Rufdienstteam der jeweiligen Abteilungen im OP und im
Dienstleistung oder Leiharbeit - kein Zustimmungsersuchen nach § 99 weil Fall keine Leiharbeit sondern gekaufte Dienstleistung?
ÄlterGuten Tag! Für eine bereits seit längerer Zeit erkrankte AN (Wirtschaftshilfe) hat unser AG einer Reinigungsfirma den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt. Diese beinhaltet Reinigungsarbeiten an
Pauschalierung der Wegezeiten für die Inanspruchnahme im Rufdienst - darf der Arbeitgeber das?
ÄlterKann der Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die Wegezeiten für die Inanspruchnahme im Rufdienst pauschalieren? Konkret: Vom Wohnort des AN bis zur Arbeitsstelle wird die kürzeste Entfer
Rufdienst/ Rufbereitschaft - handelt es sich bei Dienstanweisung dazu um einen Eingriff in die Arbeitszeit und wäre somit mitbestimmungspflichtig?
ÄlterHallo und guten Tag an Alle, ich habe eine Frage zum Thema Rufdienst. Kann die GF eine Dienstanweisung zu diesem Sachverhalt erlassen oder handelt es sich hier um einen Eingriff in die Arbeitszei
Ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Leiharbeitern zustimmungspflichtig?
ÄlterGuten Morgen, Ich habe zwei grundsätzliche Fragen: Ist die Beschäftigung von Mitarbeitern einer Zeitarbeitfirma in unserem Unternehmen zustimmungsflichtig? Wenn ja, gibt es Ausnahmefälle?