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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Inanspruchnahme von Dienstleistung = zustimmungspflichtig?

J
John78
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Krankenhaus. Wir möchten eine Dienstleistung (Diabetesberatung) von einer selbstständigen Frau in Anspruch nehmen, für die unsere Einrichtung entsprechend auch zahlt. Dies würde günstiger sein als eine Person neu einzustellen. Ist dies zustimmungspflichtig?

LG John

5.66302

Community-Antworten (2)

K
Kölner

15.12.2006 um 14:28 Uhr

@John78 Darf ich Dich mal fragen, in welcher Funktion Du das fragst? Als AG? Vermutlich nicht! Als BR? Würde mich wundern! Als AN? Spannend - hast Du etwas von der "Werkleistung" dieser Frau?

Ob dies zustimmungspflichtig ist? Naja. Es kommt darauf an, ob Du die Dienstleistung selber bezahlen willst, oder nicht!

H
Heini

15.12.2006 um 18:37 Uhr

Na, wenn da man nicht eine Scheinselbständigkeit geboren wird.

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