Aufrechterhaltung eines Beschlusses
Hallo, wir haben im BR einen Beschluss über die Urlaubsregelung im Betrieb beschlossen. Dieser Beschluss kam unter anderem bei einer Sitzung mit dem AG zur Diskussion. Der AG hat seine Standpunkte offen gelegt und begründet. Einige BR-Mitglieder folgen der Argumentation des AG, und stehen nicht mehr zu dem vorher gefassten Beschluss. Wie gehen wir mit dieser neuen Situation um. Beschluss aufheben? Einen neuen fassen? Wer kann mir helfen? Unser BRV will die Einigungsstelle einschalten.
Hiermit möchte ich allen, die mir in diesem Jahr Hilfe geleistet haben, herzlich danken. Ich wünsche allen ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Community-Antworten (1)
15.12.2006 um 13:34 Uhr
Solange der Punkt nicht von jenen, die dem Beschluss nicht mehr folgen wollen, auf die Tagesordnung gesetzt und in einer Sitzung neu besprochen/abgestimmt wurde, hat der alte Beschluss nach wie vor Gültigkeit. Im BetrVG wird an einer Stelle - ich weiß nicht genau wo - von Solidarität gesprochen. Das soll heißen, dass man einen mehrheitlich gefassten Beschluss auch dann zu vertreten hat, wenn man persönlich anderer Meinung ist
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