Betriebsratswahlen - dürfen gekündigte MA wählen ?
Sind Betriebsratswahlen zulässig, wenn ein Mitarbeiter daran teilnimmt, obwohl er seit 3 Monaten schon fristlos gekündigt worden ist?
Community-Antworten (1)
15.12.2006 um 14:37 Uhr
@h. BR-Wahlen sind selbstverständlich möglich! Ob aber der besagte AN das aktive Wahlrecht besitzt, würde ich zumindest in Zweifel ziehen. Für das passive Wahlrecht sähe es möglicherweise wieder gut aus, wenn der Kollege sich mit dem AG noch gerichtlich streitet.
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