Bei einem Betriebsübergang nach §613a BGB kann ja jeder Mitarbeiter in Widerspruch gehen. Kann mir jemand sagen ab wann man in Widerspruch gehen muß, ab der mündlichen Bekanntgabe oder ab Zustellung der Vereinbarung in schriftlicher Form. Im Gesetz finde ich keine festgesetzte Frist (ca 3 Wochen)