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K
kochklops
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR hat unser vertrauen `überstrapaziert´,90% der AN haben ihr Mistrauen mit ihrer Unterschrift gegeben und bestätigt. Gehört zu einer groben Pflichtverletzung 1.das unsere einzige Betriebsversammlung 2011 im Januar war?(dass mindestens einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung abgehalten wird. Denn unterlassen Sie die Einberufung gänzlich, verstoßen Sie gegen Ihre gesetzlichen Pflichten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.4.1960, Az. 1 TaBV 1/60). Im schlimmsten Fall müssen Sie dann mit der Auflösung des Betriebsrats rechnen.) Oder was denkt ihr?Sind ein kleiner Betrieb mit 3 BRMitgliedern.Ist nicht unsere erste Amtszeit....ein BRwechsel fand statt (mitglieder9

Ich weiß wie wichtig die BR arbeit ist aber jedes reden ist blockiert, und ganz ehrlich unser AG stellt kein problem dar WAS ist euer Tipp? bitte um ehrlich gemeinte Antwort,habe schon viele Infos aber vielleicht bin ich hier richtig Danke für eure Mühe

2.17907

Community-Antworten (7)

B
Betriebsrätin

11.01.2012 um 21:04 Uhr

Es ist wohl ein neu gewählter BR. Wenn hier wirklich ein 23er Verfahren angestrengt würde, denke ich, dass der Richter dem BR erst einmal "nur" ins Gewissen reden würde. Also Ermahnung sein Pflichten genauer zu nehmen.

...90% der AN haben ihr Mistrauen mit ihrer Unterschrift gegeben Verstehe ich nicht so ganz, denn die Mehrzahl hat ihn ja gewählt.

Es wäre auch einmal zu erfahren, warum der BR so handel/ nicht handelt??

K
kochklops

11.01.2012 um 22:30 Uhr

klar haben wir den BR gewählt die Situation war da schon nicht so toll,wir alle wissen um die wichtigkeit des BR und keiner von unseren bereichen hatte den mut die situation ändern zu wollen.Dachten auch durch 2 neue wird es anders... Die ganze Geschichte wäre zu lang um sie hier aufzuschreiben .Für mich persönlich ziehe ich nur den Schluss, dass wir als Belegschaft wählen dürfen aber wenn der BR sachen hinter unseren Rücken durchzieht die SO nicht ein einziger will ,haben wir alles hinzunehmen wo bleibt da die Demokratie? Das macht mich irgendwie wütend.

G
gironimo

12.01.2012 um 12:03 Uhr

Mal klingt es so, als wärst Du selbst BR - bist Du - mal nicht?

Die Demokratie bleibt nicht auf der Strecke. Es ist in unserem Staate nun einmal so, dass durch die Wahl Gremien die "Absolution" erteilt wird, die ihnen auferlegten Dinge selbstständig zu erledigen und die Wähler nicht wieder jedes mal zu fragen. Ist der Wähler nicht einverstanden, kann er bei der nächsten Wahl jemand anderes wählen.

Innerhalb des BR's wird der Demokratie genüge getan, indem durch Abstimmungen die Handlungsweise des BR festgelegt wird (Mehrheitsbechluß).

"Dummerweise" ist der BR aber nun nicht frei darin betriebliche Dinge nach eigenem Ermessen zu ändern, sondern er muss sich mit dem AG auf bestimmte Vorgehensweisen einigen. Da ist es leider normal, dass nicht unbedingt die Vorstellungen des BR zur Umsetzung kommen sondern nach Verhandlungen ein Kompromiss vereinbart weren muss.

Wie viel von den ursprünglichen Ansätzen des BR letztendlich in einer Betriebsvereinbarung Niederschlag finden, hängt von verschiedenen Faktoren ab - unter anderem vom Verhandlungs- und Argumentationsgeschick und der Nachdrücklichkeit mit der bestimmte Positionen in Gesprächen eingebracht werden können.

Und da sind wir auch bei dem Instrument Öffenlichkeitsarbeit / Betriebsversammlung. Es ist Pflicht diese regelmäßig durchzuführen und gerade bei schwierigen Verhandlungen ist es oft hilfreich, wenn der BR seiner Forderung dadurch Nachdruck verleihen kann, wenn er ein großes firmeninternes Interesse belegen kann. Und das geht sehr gut mit Betriebsversammlungen. Und natürlich muss der BR auch über seine Tätigkeit und das warum und wieso gegenüber den AN berichten.

Bevor Ihr an Rechtsmittel denkt: Ihr solltet den BR noch einmal mit Nachdruck an seine Pflichten erinnern (dazu reicht eigentlich ein AN - 90% sind schon beeindruckender). Auch könntet Ihr die Gewerkschaft um Hilfe bitten.

K
kochklops

12.01.2012 um 18:40 Uhr

Hallo gironimo, danke für deine Antwort. Ich bin nicht im BR,war aber mal mit dabei und habe mich nach den 4 Jahren entschieden Sie oder ich....

Das schlimmste für uns ist ,dass unser gewählter BR wirklich uns NULL über wichtige Dinge informiert,(Urlaubsregelung nur ein Beispiel)da wird dann aus Gründen über die man hätte reden können(kann unser gesamter BR gut -hinter dem Rücken) im Namen der Belegschaft!!!! und OHNE unser Wissen sich ein RA organisiert um unseren AG in die gesetzlichen Schranken zuweisen!!! Und glaube mir mein Frust richtet sich definitiv nicht gegen unseren AG und auch alle anderen Kollegen empfinden so.Nur soviel unser BR hätte uns wohl nie aufgeklärt ,müssen sie ja nicht?!Uns wurde auch noch mitgeteilt,dass in so kleinen Betrieben wie unser es ist, keine Pflichtbesteht 2 Betriebsversammlungen im Jahr durchzuführen......!? Ein Gespräch -von unser Seite wurde gesucht und Betriebsvereinbarung hin oder her und selbstverständlich ist unser Betrieb kein gesetzesloser Raum aber jeder Betrieb hat seine Besonderheiten und was wir wollen bricht keine Gesetze. Ehrlich. Da wir kein Ersatzmitglied haben(warum bloß) hätten wir nur eine Möglichkeit......richtig? So ist das mir der Wahl .... würde mich über eine Antwort freuen.

P
polybär

12.01.2012 um 19:00 Uhr

@kochklops wenn du dem BR in die schranken weisen willst, gibt es für dich nur den weg über die gewerkschaft, dort baust du dann einen VL körper auf und dann hast du auch geug hinter dir um dem Br gegenüber zu tretten.

K
kochklops

12.01.2012 um 21:01 Uhr

hallo polybär, Danke für deine Antwort.Stehe gerade auf dem schlauch VL Körper kannst du mir das erklären? Den Weg über unsere Gewerkschaft werden wir wohl einschlagen.

P
polybär

27.01.2012 um 19:16 Uhr

@kochklops, der VL körper (=Vertrauens Leute Körper) ist eine von der gewerkschaft organisation, die VLs aus der firma haben auch den BR im blick und haben gegenüber dem BR eine gewisse stellung und wenn du so willst "macht" jedenfalls mehr als du alleine.. die Vler sind die augen und ohren der gewerkschaft in der firma.. reicht dir das ?

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