Abwahl eines BA-Mitglieds - darf das Mitglied bei der Wahl dabei bleiben?
Mein vorsitzender hat vor mich als Ba abzuwehlen,darf ich bei der wahl dabei bleiben?
Community-Antworten (7)
13.12.2006 um 21:31 Uhr
was bitte ist ein Ba? :o)
13.12.2006 um 21:33 Uhr
Bei inneren Angelegenheiten des BR ist jedes
13.12.2006 um 21:33 Uhr
@ella, er wird den Betriebsausschuss meinen.
@lupino, diese Geschichten sind betriebsratsintern! Da kannst du nicht ausgeschlossen werden!
13.12.2006 um 21:37 Uhr
Die Wahl oder auch Abwahl der Mitglieder der Ausschüsse ist ein Verwaltungsakt des BR und alle Mitglieder können anwesend sein und auch mitwählen.
13.12.2006 um 22:14 Uhr
@Herr Heini Ich widerspreche Ihnen nur ungern... ...doch würde ich hierin keinen "Verwaltungsakt (Legaldefinition: Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.)". Sonst kommt demnächst noch jemand auf die Idee das VwVfG anwenden zu wollen.
13.12.2006 um 22:41 Uhr
Na Kölner, was gab es den heute in der Kantine zum Mittagessen? Sicherliche einen leckeren "Schlaumeier". Das wir hier nicht von einer Behörde reden sollte doch wohl jeden klar sein. Somit ist doch eindeutig wie die Aussage zu sehen ist. Ich glaube aber das Problem liegt woanders. Sucht hier vieleicht jemand Anerkennung?
14.12.2006 um 00:11 Uhr
Heini, wusstest Du eigentlich schon, dass man sich bei anderen immer nur das vorstellen kann, was auch für einen selbst in Frage kommt? ;-)
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