Erstellt am 13.12.2006 um 20:31 Uhr von ella
was bitte ist ein Ba?
:o)
Erstellt am 13.12.2006 um 20:33 Uhr von Alter Betriebsrat
Bei inneren Angelegenheiten des BR ist jedes
Erstellt am 13.12.2006 um 20:33 Uhr von Mona-Lisa
@ella,
er wird den Betriebsausschuss meinen.
@lupino,
diese Geschichten sind betriebsratsintern! Da kannst du nicht ausgeschlossen werden!
Erstellt am 13.12.2006 um 20:37 Uhr von Heini
Die Wahl oder auch Abwahl der Mitglieder der Ausschüsse ist ein Verwaltungsakt des BR und alle Mitglieder können anwesend sein und auch mitwählen.
Erstellt am 13.12.2006 um 21:14 Uhr von Kölner
@Herr Heini
Ich widerspreche Ihnen nur ungern...
...doch würde ich hierin keinen "Verwaltungsakt (Legaldefinition: Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.)".
Sonst kommt demnächst noch jemand auf die Idee das VwVfG anwenden zu wollen.
Erstellt am 13.12.2006 um 21:41 Uhr von Heini
Na Kölner,
was gab es den heute in der Kantine zum Mittagessen? Sicherliche einen leckeren "Schlaumeier".
Das wir hier nicht von einer Behörde reden sollte doch wohl jeden klar sein.
Somit ist doch eindeutig wie die Aussage zu sehen ist.
Ich glaube aber das Problem liegt woanders.
Sucht hier vieleicht jemand Anerkennung?
Erstellt am 13.12.2006 um 23:11 Uhr von Lotte
Heini,
wusstest Du eigentlich schon, dass man sich bei anderen immer nur das vorstellen kann, was auch für einen selbst in Frage kommt? ;-)