Erstellt am 13.12.2006 um 17:58 Uhr von Heldinderarbeit
"mit in den BR nehmen" - steht also das Kandidieren für die Wahl zur Debatte?
Das Kandidieren wird schon mit einem Kündigungsschutz "belohnt" - ein halbes Jahr nach Verkünden des Wahlergebnisses.
BR-Mitglieder genießen Kündigungsschutz - und der hält noch ein Jahr an, wenn einer sein Amt niederlegt
Ersatzmitglieder, die einmal stimmberechtigt an einer Sitzung teil genommen haben - haben ab da ein Jahr Schutz.
Also gibt es da nichts zu befürchten.
Erstellt am 13.12.2006 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@babylon,
".....aber unser Chef möchte das nicht ,weil man Ihm auf die Finger schauen könnte."
Alleine diese Aussage müsste dich eigentlich beflügeln....
Was du zu befürchten hast? Du bist kündigungsgeschützt!
Was du garantiert brauchst, ist ein dickes Fell!
@Heldinderarbeit,
"Ersatzmitglieder, die einmal stimmberechtigt an einer Sitzung teil genommen haben - haben ab da ein Jahr Schutz."
Ersatzmitglieder, die ein verhindertes BR-Mitglied vertreten, müssen für den 1jährigen Kündigungsschutz nicht unbedingt an einer Sitzung teilgenommen haben.
Erstellt am 13.12.2006 um 20:30 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallo Babylon !
Sicherheitsdienst -Betriebsrat. Das kenn ich. Also los, kann meine Vorschreiber nur bestätigen. Übrigens kündigen kann dein GL immer zu jederzeit auch BR-Mitglieder und Wahlkandidaten, aber ob es klappt,ist die andere Frage.
Eigene Erfahrung zwei mal ausserordentlich. Zwei mal Versuch wegen sog. "Auflösenden Bedingungen" mich aus dem Betrieb zu kriegen und einmal per ArbG. Ausschluss aus dem BR. Bin aber immer noch da. War eben mächtig teuer für den Arbeitgeber.Alos nicht nur dickes Fell sondern auch breite Brust und steifes Kreuz. Trau Dich. Es ist auch gut für eure AN
Grüssle von
Alter Betriebsrat