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Steuerhinterziehung - Mehrarbeit nachweislich auch als Pause geführt?

P
paggio
Jan 2018 bearbeitet

Seit 2 Jahren Arbeiten wir jeden Tag eine halbe Stunde länger ohne Lohnausgleich. Unsere Pausenzeiten belaufen sich auf 30Minuten. Nun wurde mir Unterlagen zugespielt, das besagte halbe Stunde Mehrarbeit nachweislich auch als Pause geführt wird. Ist das nicht Steuerhinterziehung?Wie soll ich mich als Br.mitglied verhalten?

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Community-Antworten (2)

A
Anahita

13.12.2006 um 21:52 Uhr

Hallo Paggio,

ich verstehe nicht ganz. Hat der BR der "Mehrarbeit ohne Lohnausgleich" zugestimmt? Wenn ja müßte es doch etwas schriftliches darüber geben. 2. Pausen und ihre Lagen unterliegen der Mitbestimmung. Hat der Betriebsrat den Pausen zugestimmt? Offensichtlich nicht, denn dann bräuchte es keiner dubiosen Unterlagen, die zugespielt werden müßten. Was sagen denn die Individualverträge zu der Mehrarbeit ohne Lohnausgleich. Im Arbeitsrecht gilt das Günstigkeitsprinzip! Selbst wenn der BR zugestimmt hat, gilt das nicht für diejenigen, die eine günstigere Regelung in ihrem Arbeitsvertrag haben.

Hier wurden doch die Mitbestimmungsrechte des BR verletzt. Ich als BR würde den AG anschreiben und ihn mal fragen, ob er etwas schriftliches in der Hand hat, in dem die Arbeitszeitverteilung und die Lage der Pausen geregelt ist; also eine vom BR Vorsitzenden unterzeichnete Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit. Gibt es soetwas nicht, hat der AG meines Erachten ein Problem.

LG

K
Kölner

13.12.2006 um 22:04 Uhr

@paggio Angenommen Deine Aussage der Steuerhinterziehung träfe zu, wen würden denn Deines Erachtens die Finanzbehörden zur Rechenschaft ziehen? Den AN? Den AG? - Spassig! Für die Vorgänge bei Euch wird sich vermutlich "nur" ein Amt für Arbeitsschutz, das GAA oder die StaFa interessieren!

Zum anderen würde ich als BR unbedingt mal meinen verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommen und z.B. auf die Einhaltung des ArbZG achten.

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