Neue Firma im Unternehmen geänderte Rechtsform - wenn ein Interesenausgleich/sozialplan ansteht, wird das Volumen des Mutterunternehmens dafür gezählt?
Das Unternehen will zur Mitte nächsten Jahres - indierekt weil es uns als Betriebsrat gibt - eine GmbH und CoKG gründen. In dieser sollen alle Mitarbeiter aufgehen. Fragen: Wenn in einem Jahr auch ein Interesenausgleich/sozialplan ansteht, wird das Volumen des Mutterunternehmens dafür gezählt oder nicht? Können wir irgendetws als jeziger Betriebsrat und sofort tun? Ist die Form CoKG etwas besonderes? Hilfe täte gut
Community-Antworten (1)
18.12.2006 um 16:27 Uhr
hallo Klausi,
ich würde Euch raten zu prüfen, ob Ihr bei solch einem Thema nicht nach §40 BetrVG einen Sachverständigen hinzu zieht.. Da hier doch einige Einflüsse mit rein spielen, die Ihr ev. gar nicht so recht überschauen könnt.
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