Ausgleich Wechselschicht?
Nochmal Hallo in die Runde Nachtarbeitnehmer müssen Ihre Überstunden innerhalb 4 Wochen Ausgleichen . Maximal 208 Stunden wenn durch BV geregelt. Frage was ist wenn 50/50 ,Wechselschicht dann auch 4 Wochen oder 4 Monate ? Danke
Community-Antworten (1)
16.12.2006 um 15:12 Uhr
leoleo, falls der TV oder AV nichts Günstigeres regelt, wird Deine Frage eigentlich im §6 (2) des ArbZG recht eindeutig beantwortet:
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
Heißt also, dass die Nachtarbeitszeit innerhalb 1 Monats im Durchschnitt nicht 8h/Tag überschreiten darf und die sonstige AZ innerhalb von 24 Wochen diesen Durchschnitt erreichen muss.
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