Nochmal Hallo in die Runde
Nachtarbeitnehmer müssen Ihre Überstunden innerhalb 4 Wochen Ausgleichen .
Maximal 208 Stunden wenn durch BV geregelt.
Frage was ist wenn 50/50 ,Wechselschicht dann auch 4 Wochen oder 4 Monate ?
Danke