Erstellt am 12.12.2006 um 20:06 Uhr von Kölner
@lupino
Lies ein wenig, nämlich den § 23 BetrVG - das könnte helfen!
Erstellt am 12.12.2006 um 20:12 Uhr von Heinz
@lupino
natürlich kann Dein Vorsitzender in die Wege leiten, Dich abzuwählen, weil Du nicht immer seiner Meinung bist. Wir leben ja in einem freien Land, da ist fast alles möglich. Es kommt natürlich drauf an, wie die Wahl ausgeht. Bekommt er die Zustimmung des Betriebsrates, bist du raus aus dem Betriebsausschuss und ein anderer wird gewählt. Um dich aus dem Betriebsrat zu verbannen, bedarf es einer groben Amtspflichtverletzung. Unterschiedlicher Meinung zu sein trifft da nicht so richtig zu, davon lebt ein Betriebsrat. Nur beim Kaffeekränzchen sind alle immer einer Meinung.
Erstellt am 12.12.2006 um 20:23 Uhr von Mona-Lisa
@lupino,
wenn deine Betriebsratskollegen nur ein bisschen schlau sind, werden sie deinem Vorsitzenden was husten!
Was wäre das für ein Gremium, das immer gleicher Meinung mit dem BRV ist.........
@Heinz,
"Nur beim Kaffeekränzchen sind alle immer einer Meinung."
Hast du eine Ahnung........
Erstellt am 12.12.2006 um 20:41 Uhr von Lotte
lupino,
ich bin ja bei einseitig geäußerten Meinungen immer auch ein bißchen skeptisch:
Widersprichst Du dem BRV innerhalb des BA und BR oder auch dann, wenn er Beschlüsse des BR nach außen vertritt?
Erstellt am 12.12.2006 um 20:49 Uhr von Heini
Aus dem Betriebsausschuss kannst du vom BR abgewählt werden, bleibst aber weiterhin ein ordentliches Betriebsratsmitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn der Vorsitzende meint man könne dich aus dem BR abwählen, so irrt er.
Der Ausschluss eines BR Mitgl aus dem BR ist nur übers Arbeitsgericht möglich und dann auch nur, wenn du beweisbar erhebliche Pflichtverletzungen begangen hast (siehe § 23 BetrVG).
Also keine Angst, in Ruhe zurücklehnen und abwarten was passiert.
Selbstverständlich solltest du das Forum weiter über diese Betriebsratskomödie informieren.