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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwahl eines Mitgiedes im BR - wie lange im Amt?

L
lupino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bin seit Mai Betriebsratmitglied und im Betriebsratausschuß mein vorsitzender hat nun iin die wege geleitet mich abzuwehlen weil ich nicht immer seiner meinung bin geht das?und wenn die mehrheit dafür ist bin ich dann sofort drausen aus dem BR oder bleibe ich bis es zum Gerichtstermin kommt in meinem Amt?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

12.12.2006 um 21:06 Uhr

@lupino Lies ein wenig, nämlich den § 23 BetrVG - das könnte helfen!

H
Heinz

12.12.2006 um 21:12 Uhr

@lupino natürlich kann Dein Vorsitzender in die Wege leiten, Dich abzuwählen, weil Du nicht immer seiner Meinung bist. Wir leben ja in einem freien Land, da ist fast alles möglich. Es kommt natürlich drauf an, wie die Wahl ausgeht. Bekommt er die Zustimmung des Betriebsrates, bist du raus aus dem Betriebsausschuss und ein anderer wird gewählt. Um dich aus dem Betriebsrat zu verbannen, bedarf es einer groben Amtspflichtverletzung. Unterschiedlicher Meinung zu sein trifft da nicht so richtig zu, davon lebt ein Betriebsrat. Nur beim Kaffeekränzchen sind alle immer einer Meinung.

M
Mona-Lisa

12.12.2006 um 21:23 Uhr

@lupino, wenn deine Betriebsratskollegen nur ein bisschen schlau sind, werden sie deinem Vorsitzenden was husten! Was wäre das für ein Gremium, das immer gleicher Meinung mit dem BRV ist.........

@Heinz, "Nur beim Kaffeekränzchen sind alle immer einer Meinung." Hast du eine Ahnung........

L
Lotte

12.12.2006 um 21:41 Uhr

lupino, ich bin ja bei einseitig geäußerten Meinungen immer auch ein bißchen skeptisch: Widersprichst Du dem BRV innerhalb des BA und BR oder auch dann, wenn er Beschlüsse des BR nach außen vertritt?

H
Heini

12.12.2006 um 21:49 Uhr

Aus dem Betriebsausschuss kannst du vom BR abgewählt werden, bleibst aber weiterhin ein ordentliches Betriebsratsmitglied mit allen Rechten und Pflichten.

Wenn der Vorsitzende meint man könne dich aus dem BR abwählen, so irrt er. Der Ausschluss eines BR Mitgl aus dem BR ist nur übers Arbeitsgericht möglich und dann auch nur, wenn du beweisbar erhebliche Pflichtverletzungen begangen hast (siehe § 23 BetrVG). Also keine Angst, in Ruhe zurücklehnen und abwarten was passiert. Selbstverständlich solltest du das Forum weiter über diese Betriebsratskomödie informieren.

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