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Löschung E-Mails durch den BR-Vorsitzenden - zulässig?

S
stevy68
Jan 2018 bearbeitet

Darf die Betriebsratsvorsitzende in eigener Regie E-Mails aus der Tätigkeit des vorherigen Betriebsrates löschen, damit neue Mitglieder des Betriebsrates diese E-Mails nicht mehr lesen können?

3.70301

Community-Antworten (1)

K
Kölner

12.12.2006 um 20:14 Uhr

@stevy68 Nö! Darf und soll sie nicht, da alle Korrespondenz des BR eine Korrespondenz des GREMIUMS ist (nicht einzelner Personen). Als BRVe würde ich sie hiernach auch "löschen"...

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