Löschung E-Mails durch den BR-Vorsitzenden - zulässig?
Darf die Betriebsratsvorsitzende in eigener Regie E-Mails aus der Tätigkeit des vorherigen Betriebsrates löschen, damit neue Mitglieder des Betriebsrates diese E-Mails nicht mehr lesen können?
@stevy68
Nö! Darf und soll sie nicht, da alle Korrespondenz des BR eine Korrespondenz des GREMIUMS ist (nicht einzelner Personen).
Als BRVe würde ich sie hiernach auch "löschen"...