Löschung E-Mails durch den BR-Vorsitzenden - zulässig?
Darf die Betriebsratsvorsitzende in eigener Regie E-Mails aus der Tätigkeit des vorherigen Betriebsrates löschen, damit neue Mitglieder des Betriebsrates diese E-Mails nicht mehr lesen können?
Community-Antworten (1)
12.12.2006 um 20:14 Uhr
@stevy68 Nö! Darf und soll sie nicht, da alle Korrespondenz des BR eine Korrespondenz des GREMIUMS ist (nicht einzelner Personen). Als BRVe würde ich sie hiernach auch "löschen"...
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