Hallo! Eine Frage bezüglich des Weiterbeschäftigungsanspruches für JAV-Mitglieder nach BpersVG. Wie sieht das ganze denn in der Praxis aus?
Ich stelle meinen Antrag auf Weiterbeschäftigung, ab diesem Moment bin ich faktisch unbefristet eingestellt. Gilt das nur bis mein AG das Arbeitsgericht anruft?
Oder muss das AG erst rechtskräftig entscheiden, ob eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist und bis zu diesem Urteil habe ich ein Arbeitsverhältnis?

Mich und ein paar Kollegen betrifft diese Situation nächstes Jahr und wir würden gerne wissen, wie wir uns verhalten müssen bzw. mit welchen Chancen oder Konsequenzen zu rechnen ist.