Erstellt am 13.12.2006 um 12:38 Uhr von Angi1
Hallo Flatbeat1982,
mit dem rechtzeitigen ( 3 Monate vorher ) schriftlichen Antrag auf Weiterbeschäftigung entsteht ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis.
Ist das Ausbildungsverhältnis noch nicht beendet kann der AG nach Antragstellung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten und die Feststellung beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nicht begründet wird. Ergeht vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein rechtskräftige Urteil über den Feststellungsantrag dann ist bei Zustimmung des Antrages das Ausbildungsverhältnis beendet und bei Ablehnung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis rechtskräftig begründet.
Ist das Ausbildungsverhältnis bereits beendet kann der AG nur noch innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einen Antrag auf Auflösung des begründeten Arbeitsverhältnisses stellen. Hält das Arbeitsgericht eine Weiterbeschäftigung des Azubis nach Ende des Ausbildungsverhältnisses für nicht zumutbar, so hat es das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
MfG
Angi1