Kündigung schutzbedürftiger MA nach Sozialauswahl - wie ist nun vom BR vorzugehen?
Durch eine Betriebsänderung fallen bis auf 3 Arbeitsplätze alle anderen Stellen unseres Teilbetriebs weg. Als Betriebsrat sind wir nun im ständigem Kontakt mit der GL. Wir haben jedoch 4 schutzbedürftige MA. Durch unsere Sozialauswahl haben diese MA folgende Schutzbedürftigkeit und entsprechende Punkte. Person A Elternzeit 31 Pkt. Person B Schwangerschaft, Betriebsrat 39 Pkt. Person C Betriebsrat 45 Pkt. Person D Schwerbehindert 47 Pkt. Person E Gleichgestellt 50 Pkt.
Wie ist denn nun vorzugehen? Ist ein MA schutzbedürftiger als der andere oder geht es streng nach den Sozialauswahlpunkten? Hat ein BR-Mitglied mehr Schutz als ein schwerbehindertes?
Community-Antworten (3)
13.12.2006 um 08:34 Uhr
Personen A-C könnt ihr erstmal aus der Sozialauswahl streichen. für Schwangere gilt das MuSchG - fast unkündbar für MA in Elternzeit das BErzGG - fast unkündbar für Betriebsräte das BetrVG - fast unkündbar
für Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte braucht man die Zustimmung des Integrationsamtes - keine großen Probleme...
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren ihr habt keine Unterstützung durch Gewerkschaft oder einen Fachanwalt gefordert.
13.12.2006 um 09:24 Uhr
Danke für deine Antwort, Kleine Hexe.
Das bringt schon mal ein bisschen Licht in die Thematik. Du gehst also nicht nach den Punkten vor, sondern nach der Wahrscheinlichkeit des Erfolges der beabsichtigten Kündigungen. Laut meinen Erkenntnissen geht man aber auch hier nach den Punkten der Sozialauswahl vor.
Zu deinem Eindruck, wir haben keine Gewerkschaft im Rücken aber wir haben rechtlichen Beistand in Form eines Rechtsanwalts.
13.12.2006 um 11:51 Uhr
Danke auch an Ramses II
Es dreht sich ja wirklich nur um die Hinterfragung von Vorhaben der Firmenleitung. Da wir bis jetzt noch nicht mit so einer Situation konfrontiert waren, fehlt uns hier das gewisse Know-How. Aber deine Antwort und auch die von Kleine Hexe geben uns da ein gewisses Mass an Wissen.
Die Drecksarbeit macht bei uns der AG, wir hinterfragen nur seine Äusserungen....
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