In unserem Betrieb haben wir eine BV zum Thema flexible Arbeitszeit, in der u.a. geregelt ist, dass Mitarbeiter bei jedem Kommen und Gehen an einem Zeiterfassungsterminal ein- bzw. ausstechen müssen.
Nachdem eine neue Auswertungssoftware installiert wurde, hat der Empfang eine Übersicht aller Mitarbeiter am Bildschirm, wer anwesend ist und wer nicht. Auch kann die letzte Buchung gesehen werden (Name, Uhrzeit und welches Terminal).
Frage: Mitbestimmungspflichtig nach §87 oder sonstiges Mitspracherecht/Veto?
Immerhin würden die am Empfang ja sehen, wenn einer das Haus verlässt ohne ausgestochen zu haben.
Vielen Dank im Voraus,