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Gespräche ohne BR ohne Rechtsverbindlichkeit - Abmahnung ungültig ?

EP
Ernesto P
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr

Ich habe bald ein Gespräch mit meinem Lokal Chef, er sagte mir Freitag nur das ich bald ein Gespräch habe, auf raten eines Forumteilnehmers.Schrieb ich ihm das ich Datum und Uhrzeit brauche ebenso denn Grund für das Gespräch.Ich habe nun Angst das ich sobald ich wieder auf der Arbeit bin zum Chef muss und der das Gespräch mit mir führt und ich keine Zeit habe mir einen vom BR oder der GEW zu holen. Ist das Gespräch mit einer Abmahnung verbunden dann ohne Rechtsverbundenheit sprich ungültig ? Weil ich ja ein Recht habe BRM mit zu bringen ? oder Dürfen die das machen ?

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Community-Antworten (4)

P
pit47

12.12.2006 um 09:39 Uhr

Hallo Ernesto P, wenn dein Chef Dich zum Gespräch einlädt, sage ihm, Du möchtest ein BRMtgl dabei haben, dieses ist Dein Recht. Wenn er aber trotzdem mit Dir reden will, höre Dir alles an, sage nichts dazu und unterschreibe nichts. Eine Abmahnung ist auch ohne Beisein eines BRMtgl gültig. Du kannst dazu aber eine Gegendarstellung schreiben, die mit in die Personalakte gelegt werden muß. Rede mit dem BR darüber.

EP
Ernesto P

12.12.2006 um 14:48 Uhr

Hallo PIT 47

danke für die info. aber ich glaube mein Chef verzögert den Termin mit Absicht so das ich keine gelegenheit habe ein BR mit zu bringen ! Er sagte nur am Freitag bzw der Unterleiter sagte es mir so " Wegen der Sache XXX , hast du ein Gespräch mit dem Chef, welches nicht Zeitnah !! Erfolgen kann da der Chef zur Zeit abwesend ist!!! Heute sendete ich meinem Unterleiter eine Mail mit der Bitte um bekannt gabe vom Tage und Uhrzeit der Besprechung ausserdem Fragte ich welche Gesprächsart es ist , das war der Rat vom BR !! nun habe ich etwas bammel das wen ich Morgen auf Arbeit bin ich, einfach zum Chef gerufen werde wegen dem Gespräch ! und dann kann ich ja kein BR mit nehmen ! Und wie meinst du das mit ich soll nichts sagen ?? Wirft man mir dann nicht uneinsichtigkeit vor ??

P
pit47

12.12.2006 um 14:59 Uhr

Hallo Ernesto P, mit nichts sagen meine ich, gebe keine Stellungnahme zu der Sache XXX ab, sage einfach Du wirst Dich nach einer Beratung mit einer Vertrauensperson (BR oder Vertrauensmann) später dazu äußern.

W
w-j-l

12.12.2006 um 16:44 Uhr

Nur so mal am Rande: Wenn Du Kritik und Abmahnung befürchtest, gibt es den Gründe oder Anlässe dafür?

Dann würde ich mich vor allem mal auf mögliche Antworten konzentrieren, und die möglichen Begleiter darüber informieren. Sonst nützt Dir nämlich weder BR noch GEW etwas (GEW und Lokal-Chef? Mensa? Cafeteria?) wenn die vom Gesprächsverlauf überrascht werden.

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