Erstellt am 12.12.2006 um 08:39 Uhr von pit47
Hallo Ernesto P,
wenn dein Chef Dich zum Gespräch einlädt, sage ihm, Du möchtest ein BRMtgl dabei haben, dieses ist Dein Recht.
Wenn er aber trotzdem mit Dir reden will, höre Dir alles an, sage nichts dazu und unterschreibe nichts.
Eine Abmahnung ist auch ohne Beisein eines BRMtgl gültig. Du kannst dazu aber eine Gegendarstellung schreiben, die mit in die Personalakte gelegt werden muß.
Rede mit dem BR darüber.
Erstellt am 12.12.2006 um 13:48 Uhr von Ernesto P
Hallo PIT 47
danke für die info. aber ich glaube mein Chef verzögert den Termin mit Absicht so das ich keine gelegenheit habe ein BR mit zu bringen ! Er sagte nur am Freitag bzw der Unterleiter sagte es mir so " Wegen der Sache XXX , hast du ein Gespräch mit dem Chef, welches nicht Zeitnah !! Erfolgen kann da der Chef zur Zeit abwesend ist!!! Heute sendete ich meinem Unterleiter eine Mail mit der Bitte um bekannt gabe vom Tage und Uhrzeit der Besprechung ausserdem Fragte ich welche Gesprächsart es ist , das war der Rat vom BR !!
nun habe ich etwas bammel das wen ich Morgen auf Arbeit bin ich, einfach zum Chef gerufen werde wegen dem Gespräch ! und dann kann ich ja kein BR mit nehmen ! Und wie meinst du das mit ich soll nichts sagen ?? Wirft man mir dann nicht uneinsichtigkeit vor ??
Erstellt am 12.12.2006 um 13:59 Uhr von pit47
Hallo Ernesto P,
mit nichts sagen meine ich, gebe keine Stellungnahme zu der Sache XXX ab, sage einfach Du wirst Dich nach einer Beratung mit einer Vertrauensperson (BR oder Vertrauensmann) später dazu äußern.
Erstellt am 12.12.2006 um 15:44 Uhr von w-j-l
Nur so mal am Rande:
Wenn Du Kritik und Abmahnung befürchtest, gibt es den Gründe oder Anlässe dafür?
Dann würde ich mich vor allem mal auf mögliche Antworten konzentrieren, und die möglichen Begleiter darüber informieren. Sonst nützt Dir nämlich weder BR noch GEW etwas (GEW und Lokal-Chef? Mensa? Cafeteria?) wenn die vom Gesprächsverlauf überrascht werden.