Erstellt am 11.12.2006 um 15:31 Uhr von Fayence
Hallo sasha01,
Du bist für diesen TOP wegen unmittelbarer Betroffenheit an der Sitzungsteilnahme verhindert!
Im Vorfeld darfst Du gehört werden; für die Beratung und Beschlussfassung im Rahmen des §99 BetrVG MUSS jedoch ein Ersatzmitglied geladen werden!