Fristen für den Betriebsrat zur Äußerung?
Guten Tag,
kann/darf ein/e normale/r Mitarbeiter/in (nicht Arbeitgeberseite!) einem Betriebsrat eine Frist setzen, sich zu einem bestimmten Thema schriftlich zu äußern ?? Oder darf das nur die Arbeitgeberseite ?? Für evtl. Paragrafenhinweise wäre ich ebenfalls dankbar.
Besten Dank
Nicole M.
Community-Antworten (3)
10.12.2006 um 20:21 Uhr
Servus Nicole- jeder Mitarbeiter/in hat das Recht einen schriftlichen Antrag an den BR zu stellen. Ob der Antrag schnell oder langsam vom BR bearbeitet wird, liegt in der Sache die zu Bearbeiten ist.
11.12.2006 um 09:16 Uhr
Hallo Nicki,
der BR- darf sogar Anträge von AN´s wegen "mangelden intresse" der Beschäftigten ablehnen !
11.12.2006 um 09:48 Uhr
@Nicole M. Natürlich darf dem BR eine Frist gesetzt werden. Sich innerhalb der gesetzten Frist nicht zu äussern ist demnach auch eine Art damit umzugehen.
Die Frage ist lediglich, ob dem BR irgendwelche Probleme aus der "Fristmissachtung" erwachsen... ...könntest Du konkretere Sachverhalte angeben?
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