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Fristen für den Betriebsrat zur Äußerung?

NM
Nicole M.
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

kann/darf ein/e normale/r Mitarbeiter/in (nicht Arbeitgeberseite!) einem Betriebsrat eine Frist setzen, sich zu einem bestimmten Thema schriftlich zu äußern ?? Oder darf das nur die Arbeitgeberseite ?? Für evtl. Paragrafenhinweise wäre ich ebenfalls dankbar.

Besten Dank

Nicole M.

4.27603

Community-Antworten (3)

P
Putzer

10.12.2006 um 20:21 Uhr

Servus Nicole- jeder Mitarbeiter/in hat das Recht einen schriftlichen Antrag an den BR zu stellen. Ob der Antrag schnell oder langsam vom BR bearbeitet wird, liegt in der Sache die zu Bearbeiten ist.

W
Waschbär

11.12.2006 um 09:16 Uhr

Hallo Nicki,

der BR- darf sogar Anträge von AN´s wegen "mangelden intresse" der Beschäftigten ablehnen !

K
Kölner

11.12.2006 um 09:48 Uhr

@Nicole M. Natürlich darf dem BR eine Frist gesetzt werden. Sich innerhalb der gesetzten Frist nicht zu äussern ist demnach auch eine Art damit umzugehen.

Die Frage ist lediglich, ob dem BR irgendwelche Probleme aus der "Fristmissachtung" erwachsen... ...könntest Du konkretere Sachverhalte angeben?

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