Erstellt am 11.12.2006 um 08:56 Uhr von Kölner
@tele
Ich würde als AG einen "solchen BR" überhaupt nicht an Höhergruppierungen von AN beteiligen; warum auch?
Besinnt Euch doch bitte auf Eure Aufgaben und ergiesst Euch nicht in pseudobasisdemokratischem Gehabe eines BR's, welches sowieso nicht mitbestimmt ist!
Erstellt am 11.12.2006 um 09:19 Uhr von Frank B.
Na Kölner, nicht immer mit der Holzhammermethode.
Da hilft nur ein Blick in die Kommentierungen zum §99 BetrVG, dort steht in wie weit das MBR des BR bei Eingruppierungen geht.
Ich meine auch ein BAG- Urteil gelesen zu haben, das der BR nur bei der Einstellung die Eingruppierung ablehnen kann, wenn diese zum Beispiel gegen einen Tarifvertrag verstößt.
Ansonsten hat der Kölner damit recht, das das MBR bei Höhergruppierungen sehr begrentz ist.