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Zustimmungsverweigerung bei Höhergruppierung?

T
tele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen u. Kollegen, bei uns im Betrieb werden in der letzen Zeit immer wieder mal Angestellte durch den AG höher umgruppiert (Gehaltserhöung). Im Prinzip ist das ja erfreulich, bedauerlicherweise stoßen wir bei Lohnerhöungen für niedriger eingestufte Lohngruppen auf verschlossene Türen. Im konkreten Fall soll nun wieder mal ein Angestellter für uns unverständlich wesentlich höher eingruppiert werden. Mit welcher Begründung könnten wir diesem Antrag nach 99 die Zustimmung verweigern? Bitte schnell antworten (1-Wochen-Frist). Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.12.2006 um 09:56 Uhr

@tele Ich würde als AG einen "solchen BR" überhaupt nicht an Höhergruppierungen von AN beteiligen; warum auch? Besinnt Euch doch bitte auf Eure Aufgaben und ergiesst Euch nicht in pseudobasisdemokratischem Gehabe eines BR's, welches sowieso nicht mitbestimmt ist!

FB
Frank B.

11.12.2006 um 10:19 Uhr

Na Kölner, nicht immer mit der Holzhammermethode.

Da hilft nur ein Blick in die Kommentierungen zum §99 BetrVG, dort steht in wie weit das MBR des BR bei Eingruppierungen geht.

Ich meine auch ein BAG- Urteil gelesen zu haben, das der BR nur bei der Einstellung die Eingruppierung ablehnen kann, wenn diese zum Beispiel gegen einen Tarifvertrag verstößt.

Ansonsten hat der Kölner damit recht, das das MBR bei Höhergruppierungen sehr begrentz ist.

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