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Frage zur Wahl der SBV

E
eskulab
Nov 2016 bearbeitet

Zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung nach dem förmlichen Wahlverfahren sind Vorschläge nur per Fax eingegeangen. Ist dieser Wahlvorschlag auch in dieser Form gültig?

7.00201

Community-Antworten (1)

F
Fayence

11.12.2006 um 08:28 Uhr

Ein Fax entspricht nicht der Schriftform gem. §126 BGB; eingereichte Wahlvorschläge per Fax sind ungültig. Zumal der §6 SchwbVWO die Einreichung von schriftlichen Wahlvorschlägen vorschreibt.

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