Frage zur Wahl der SBV
Zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung nach dem förmlichen Wahlverfahren sind Vorschläge nur per Fax eingegeangen. Ist dieser Wahlvorschlag auch in dieser Form gültig?
Community-Antworten (1)
11.12.2006 um 08:28 Uhr
Ein Fax entspricht nicht der Schriftform gem. §126 BGB; eingereichte Wahlvorschläge per Fax sind ungültig. Zumal der §6 SchwbVWO die Einreichung von schriftlichen Wahlvorschlägen vorschreibt.
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