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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MBR des BR bei Einstellung von leitenden Angestellten?

T
tom
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind uns etwas unsicher... Wie sieht es aus bzgl. des Mitbestimmungsrechtes des BR bei Neueinstellungen, wenn es sich um einen leitenden Angestellten (hier Chefarzt) handelt? Unsere GF behauptet, in diesem Fall würde das Mitbestimmungsrecht nicht greifen und verwehrt uns jede Information über Bewerbungsunterlagen/-gespräche etc.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Tom

5.622011

Community-Antworten (11)

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Fayence

09.12.2006 um 19:44 Uhr

Tom, wenn Euer Chefarzt als leitender Angestellter eingestellt wird (was durchaus möglich sein kann) seid Ihr als BR gem. §105 BetrVG nur zu informieren und das war´s dann auch! Die Information Eurer GF würde ich jedenfalls nicht anzweifeln wollen.

T
tom

09.12.2006 um 20:02 Uhr

@Fayence

Anzweifeln möchten wir "Informationen" in keinem Fall! Es wundert uns nur, dass eine Abteilung seit Wochen ohne Führung ist und die GL behauptet, man habe "stapelweise" Bewerbungen von diversen Chefärzten vorliegen und nichts geschieht... Unseres Wissens haben sich einige potenzielle Chefärzte zwar beworben, aber nach dem Gespräch mit der GL fluchtartig den Rückzug angetreten.

Hier geht es um die Zukunft der MA der betroffenen Abteilung!

Tom

M
Mona-Lisa

09.12.2006 um 20:46 Uhr

@Tom, bei den "stapelweisen" Bewerbungen war vielleicht nicht gleich der richtige dabei. Ihr habt da einfach keinen Einfluss drauf.

"Unseres Wissens haben sich einige potenzielle Chefärzte zwar beworben, aber nach dem Gespräch mit der GL fluchtartig den Rückzug angetreten."

Sind doch nur Gerüchte, die euch nicht's bringen. Wichtig ist jetzt wirklich, dass ihr auf diese Abteilung ein besonderes Auge werft. Man sagt nicht umsonst, neue Besen kehren gut...

T
tom

09.12.2006 um 20:53 Uhr

@ Mona-Lisa

Danke für Deinen Beitrag! Aber hier geht es darum, dass die betroffene Abteilung GESCHLOSSEN werden müsste, wenn sich kein geeigneter CA findet... Die GL lehnt sich seit Monaten gemütlich zurück und bildet sich ein, dass sich alles von allein regelt...

F
Fayence

09.12.2006 um 20:55 Uhr

Tom, und warum wehrt Ihr Euch dann gegen die Information "Leitender Angestellter"? Ein solcher Streit ist übrigens vor dem LAG Hamm gelandet und nicht im Sinne des BRs ausgegangen!

T
tom

09.12.2006 um 23:24 Uhr

@Fayence

Scheinbar kommt die wirkliche Problematik nicht rüber... Wir als BR haben die berechtigte Vermutung, dass hier absichtlich eine ganze Abteilung "hopsgenommen" werden soll mit dem händereibenden Vorwand der GF "wir haben ja keinen neuen CA gefunden"...

F
Fayence

09.12.2006 um 23:37 Uhr

Tom,

möchte Dich einmal darauf aufmerksam machen, dass Du dem Forum die "wirkliche Problematik" erst um 19.53 Uhr mitgeteilt hast...

Dann würde ich doch auch an dem Punkt Eurer Befürchtungen ansetzen und keine nutzlose Zeit darauf vergeuden, mich mit Bewerbungsunterlagen beschäftigen zu wollen, auf die Ihr kein Anrecht habt!

Sprecht Eure GF gezielt an, wie die Personalplanung aussieht! Lasst Euch z.B. den Stellenplan für´s kommende Jahr vorlegen.

T
tom

09.12.2006 um 23:56 Uhr

Ups Fayence...

fühltest Du Dich auf den Schlips getreten? Das habe ich nicht beabsichtigt und es liegt mir fern, irgendjemanden hier oder anderswo zu kompromittieren... aber... Deine Interpretation von Forumsbeiträgen spiegelt lediglich das wieder, was Du persönlich aufgefasst hast und bedeutet nicht, dass eben diese Deine Interpretation dem wahren Sachverhalt entspricht!! Wenn Du auf 18.18 Uhr schaust, war meine Frage, ob wir als BR ein MBR haben bzgl. eines leitenden Angestellten... nicht mehr und nicht weniger!!! Wenn ich später -wie von Dir zitiert - um 19.53 Uhr weitere Einzelheiten schildere, darf ich erwarten, dass kompetent gestatement wird und nicht, das irgendwelche selbsternannten Hobbyjuristen mich auf meine Wortwahl "aufmerksam" machen... O.k.???

F
Fayence

10.12.2006 um 13:46 Uhr

Entrüstung - ein Gallwespenprodukt, das im wesentlichen aus Schaum besteht.

  • Heinrich Wolfgang Seidel
H
Heini

10.12.2006 um 20:33 Uhr

Tom, Bei der Einstellung von leitenden Angestellten hat der BR kein Mitbestimmungsrecht. Der BR ist vom AG lediglich zu informieren.

T
tom

10.12.2006 um 22:01 Uhr

@Heini

Vielen Dank!

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