Betriebsversammlung zur Bestellung Wahlvorstand kenne mich jetzt gar nicht mehr aus-wer hilft?
Habe mit drei Kollegen zur BV eingeladen ( Formular von Verdi benutzt, Wahl soll eine Woche später stattfinden ), in der Annahme, daß wir weniger als 50Angestellte sind.Habe vorher eine MA-Liste angefordert, die mir aber mit Hinweis auf Datenschutz verweigert wurde.Also haben wir unsere Einladung ausgehängt...:)!Wir haben dann bemerkt, dass wir warscheinlich doch mehr sind und ich habe die Personaltante nochmals angeschrieben und um die Anzahl der Mitarbeiter gebeten, sowie um Zustimmung der Geschäftsleitung mit dem vereinfachten Wahlverfahren ( so nennt man das doch, wozu wir eingeladen haben,oder? ) wählen zu können.Antwort kam gestern, 96 Mitarbeiter und die Leitung behält sich die Zustimmung vorläufig vor, sie ist der Ansicht, daß diese Entscheidung erst ansteht, wenn der Wahlvorstand gewählt ist. Stimmt das und haben wir mit unserer " falschen " Einladung eine Anfechtung wegen Formfehler zu befürchten? ...viele schlaflose Nächte...:(! Wir werden von Verdi "betreut", was nix daran geändert hat, daß die Einladung wohl falsche Tagesordnungspunkte hat...:(!
Community-Antworten (3)
09.12.2006 um 11:39 Uhr
der wahlvorstand vordert die mitarbeiterliste an. bekommt ER SIE NICHT KANN ER KLAGEN: DANACH ENTSCHEIDET DER WAHLVORSTAND WIE GEWÄHLT WIRD: LASST EUCH VON VERDI BETREUEN
09.12.2006 um 12:58 Uhr
Klagen dauert viel zu lange. Einstweilige Verfügung(Behinderung der BR-Wahlen).Sofort. Per Beschluss Anwalt oder Gewerkschaft mit rechtlicher Vetretung beauftragen.
Servus
09.12.2006 um 16:31 Uhr
@harald, Alter Betriebsrat Der AG verhält sich doch vollkommen korrekt! Ihr seid ja vielleicht drauf!
@ingrich Ruhig Blut! NACH der Bestellung des WV auf der Betriebsversammlung sollte der AG auch seinen Pflichten nachkommen.
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