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Urlaub bei angeordneter Sonderschicht?

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Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag zusammen, der Arbeitgeber hat für Sonntag eine Zusatzschicht anberaumt, BR hat zugestimmt. Muß ein Arbeitnehmer dann Urlaub nehmen, wenn er an diesem Tag nicht arbeiten kommen kann? Danke für Eure antworten. Dirk

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Community-Antworten (7)

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Mona-Lisa

08.12.2006 um 10:29 Uhr

@Dirk, nein, ist ja kein "normaler Arbeitstag"

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Dirk

08.12.2006 um 11:13 Uhr

Hallo Mona-Lisa, wo kann ich (BRV) da etwas nachlesen, ich finde einfach nix - und unser Personaler behauptet, es wäre so, daß Urlaub genommen werden muß. Die Anordnung des AG einerseits und die Zustimmung des BR andererseits würde dazu führen, daß es eben ein regulärer Arbeitstag wäre. In anderen Abt. unseres Werkes wird rollende Woche (5 Schichten) gearbeitet, nur in der betreffenden eben (noch) nicht. mfg Dirk

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Mona-Lisa

08.12.2006 um 11:16 Uhr

@Dirk, was hat diese Abteilung für "normale" Arbeitszeiten? Was steht in den Arbeitsverträgen?

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Dirk

08.12.2006 um 12:08 Uhr

@Mona-Lisa ist ein bisschen schwierig. Wir arbeiten in dieser Abt. zur Zeit in 4 Schichten von Sonntag Nachtschicht bis Sonntag Frühschicht. Die Spätschicht am Sonntag war bisher frei. Wir (BR und GF) überlegen gerade neue Schichtmodelle, da wir auch dort in rollender Woche arbeiten müssen. Die Auftragslage wird aber von GF noch nicht als so stabil betrachtet, daß auch hier auf 5 Schichten (mit einsprechendem Personalaufbau) gegangen werden kann. Nun hat der BR bis 23.12.2006 dieser Sonntags-Spätschicht zugestimmt. Natürlich haben die Koll. ihren Urlaub für dieses Jahr komplett verplant, so daß das eben jetzt zum Konflikt führt. Dirk

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Mona-Lisa

08.12.2006 um 12:59 Uhr

@Dirk, dann war dieses 4 Schicht-Modell so ausgelegt, dass der Sonntagnachmittag grundsätzlich frei war?

Damit gehört diese zusätzliche Sonntags - Spätschicht nicht zu eurer regelmässigen Arbeitszeit und kann nicht mit Urlaub abgegolten werden. Der Betriebsrat hätte darauf hinweisen müssen, dass diese Zusatzschicht nur auf freiwilliger Basis gearbeitet werden kann.

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Dirk

08.12.2006 um 13:31 Uhr

@Mona-Lisa Danke für Deine Geduld :-) Also, wir (BR) hatten auf Freiwilligkeit gedrungen, dann wäre (vermutlich) die Schicht aber nicht voll geworden. So hat dann der AG argumentiert (da eben wichtige Aufträge anstehen blablabla...) - er müsse die Schicht eben anweisen. Wir haben dem dann zugestimmt (auch wir sehen schon die Wichtigkeit, wir sind Automobilzulieferer) - aber zur Bedingung gemacht, bis 23.12. die Schichtplanung für das neue Jahr ordentlich zu gestalten usw.... Und nun haben wir den Salat, der AG (Personaler) ist der Meinung, es müsse Urlaub genommen werden. Danke Dirk

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Dirk

08.12.2006 um 17:54 Uhr

@Mona-Lisa und Ramses II Danke an Euch, wir hoffen, wir bekommen das hin - unser Personaler sieht das alles ein bisschen anders. Wir haben (zumindest für einen Teil der Belegschaft) die Ausnahmegenehmigung für das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Dies würde nach Meinung des Pers. auch für die betreffende Abt. gelten - ich denke das ist nicht so. Müssen wir nächste Woche prüfen. schönes WE Dirk

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