W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

angeordneter Urlaub

P
primus
Jul 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir sind ein privates Unternehmen im Gesundheitswesen mit derzeit 530 MA. Im Juni 2019 soll ein neues Haus eröffnet werden, wofür nochmals ca. 150 MA eingestellt werden sollen. Die Vorbereitungen der Personalplanung sind schon im vollen Gange und es werden schon Einstellungen vorgenommen. Nun wurde in einer Besprechung gesagt, dass die Kollegen in naher Zeit (Anfang 2019) Ihre Überstunden und auch Urlaub nehmen sollen, um den Personalüberhang bis zur Eröffnung des neuen Hauses abfedern zu können. Wir haben ein Zeitkonto. Abbau von Überstunden und Entnahme bis zum Minuslimit sind in einer BV geregelt und das sehen wir auch nicht als das Problem. Aber wie verhält es sich mit Urlaub? Ist ein Personalüberhang zur Eröffnung eines neuen Hauses ein dringender betrieblicher Grund um einzelne MA in den Urlaub zu schicken? Oder ist dies ein wirtschaftliches Risiko des AG? Vielen Dank für Ihre Antwort

30202

Community-Antworten (2)

G
ganther

11.07.2018 um 11:46 Uhr

ihr seid in der Mitbestimmung.... nutzt sie doch

S
samira

11.07.2018 um 18:04 Uhr

§ 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG

Ihre Antwort