AG verpflichtet "EINHEITLICHE DIENSTKLEIDUNG" komplett zu zahlen,wenn er dies verlangt - Gesetzestext dazu?
Hallo alle Zusammen!1 Meine Frage eilt sehr!! Der AG verlangt " EINHEITLICHE DIENSTKLEIDUNG ",will aber nur 25 Euro dazuzahlen der Rest soll vom AN übernommen werden. Ich weiß,das der AG dies aber komplett zahlen ,reinigen und instand halten muß.Finde leider auf die schnelle das Gesetz nicht.Bitte wer weiß wo dies steht und kann es mir zusenden.( Pflegebereich) Danke Danke Conny
Community-Antworten (6)
08.12.2006 um 09:13 Uhr
Hallo Conny,
ich kenne nur den hier:
§ 67 BAT
Dienstkleidung
Die Voraussetzungen für das Tragen von Dienstkleidung und die Beteiligung des Angestellten an den Kosten richten sich nach den bei dem Arbeitgeber jeweils geltenden Bestimmungen. Als Dienstkleidung gelten Kleidungsstücke, die zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse an Stelle anderer Kleidung während der Arbeit getragen werden müssen.
08.12.2006 um 09:19 Uhr
Hallo Werner,danke für Dein schnelles reagieren,hab bislang dies gefunden BAG Az.6 AZR 536/01,falls Du nachschlagen möchtest Conny
08.12.2006 um 09:22 Uhr
Conny, das BAG hat dazu folgendes Urteil gefällt: http://www.lexrex.de/rechtsprechung/onlineupdates/18/2243.html
Gibt es bei Euch einen BR? MBR nach §87 Abs.1 Nr.1...
08.12.2006 um 09:36 Uhr
Fayence, Ja wir haben einen BR, bin selbst Vorsitzende,wir haben schon einen Fleyer ausgehangen und die MA darauf hingewiesen, das keine Bestellungen gemacht werden sollen,da der AG dies komplett zu zahlen hat.Der AG wurde von uns und dem GBR schriftlich darauf hingewiesen, aber ohne Erfolg. Wir haben heute Betriebsversammlung und hätte da gerne das Gesetz dazu vorliegen. Danke Conny
08.12.2006 um 09:58 Uhr
@ Conny ,
hoffe dir hiermit zu helfen :
Berlin (DAV). Finden auf ein Arbeitsverhältnis Regelungen Anwendung, die vorsehen, dass die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt werden muss, muss er hierfür aufkommen. „Dienstkleidung“ ist es dann, wenn der Arbeitgeber Vorgaben der Bekleidung hinsichtlich der Farbe und des Materials macht. Berufskleidung hingegen, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, kann zwar nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in der Auswahl begrenzt sein, wird aber vom Arbeitnehmer nach dem persönlichen Geschmack bestimmt, so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Februar 2003 (AZ 6 AZR 536/01).
08.12.2006 um 09:58 Uhr
Conny,
hangel Dich einmal vom § 675 BGB ausgehend durch! Überzeugender wird jedoch o.g. Urteil sein.
Verwandte Themen
Dienstbekleidung - Wer hat Erfahrung mit dem Thema?
ÄlterHallo ! Eine MA hat sich mit dem Problem DIENSTBEKLEIDUNG an uns gewandt. Jeden Monat wird ihr ein Teil der Reinigungskosten ( 20 % ) vom Lohn abgezogen. Alle MA, die diese Dienstkleidung ( blauer H
Betriebsergebnis - kann einzelnes BRM auf Einsicht der Zahlen bestehen?
ÄlterHallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Unser AG hat uns als BR und dann auch in einem Meeting mit allen Angestellten eine schöne Bunte Statistik ohne Zahlen mit einem Verherenden Be
Sachverständiger für den Wirtschaftsausschuss
ÄlterHallo liebe MitstreiterInnen, wir haben mit unserem AG einige Probleme die den Wirtschaftsausschuss betreffend. Der AG gibt uns nur minimalinformationen über die wirtschaftliche Lage in unserer Fir
Umstellung Schichtplan
ÄlterHallo zusammen, ich hab ein vermutlich komplexeres Thema und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Bei uns im Betrieb gibt es in einer Abteilung ein 21-Schichtmodell. Theoretisch müssen laut BV alle
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert