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Betriebsrat Überstunden - ehrenamtliche oder werden diese Überstunden als solche bezahlt?

F
Freddy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, als BR Mitglied habe ich folgende Frage:

Wenn der BR bei seinen Sitzungen während der regulären Arbeitszeit sein gesetztes Ergebnis nicht erreicht hat und kurzfristig entschliesst 1-2 Stunden länger zu arbeiten, Sind diese "BR - Überstunden" "EHRENAMTLICH?" Oder werden diese Überstunden als solche bezahlt.

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Community-Antworten (11)

B
Bille

07.12.2006 um 22:10 Uhr

Gelten als Überstunden, und werden somit auch bezahlt.

F
Freddy

07.12.2006 um 22:17 Uhr

Super, danke für die schnelle Antwort. Gibt es dazu auch ein Urteil oder einen § ?

K
Kölner

07.12.2006 um 22:21 Uhr

@bille BR-Stunden können KEINE Überstunden sein!

@Freddy § 37 Abs. 2 BetrVG i.V. mit § 78 BetrVG

F
Freddy

07.12.2006 um 22:46 Uhr

Wenn die zusätzlich geleisteten BR- Stunden keine Überstunden sind, und es kein Stunden(guthaben)konto gibt, fallen die Stunden unter "ehrenamtlich" oder gibt es dafür Freizeitausgleich?

K
Kölner

07.12.2006 um 22:55 Uhr

@Freddy Hast Du Dir § 78 BetrVG mal durchgelesen? BR-Arbeit ist damit Arbeitszeit.

F
Freddy

07.12.2006 um 23:23 Uhr

Klar habe ich es mir durchgelesen! Es geht aber um folgendes: Arbeitszeit 7.15- 16.00 Uhr. BR Sitzung beginn 13.00 Uhr. Da noch wichtige Punkte geklärt werden mussten, endete die BR SItzung erst um 17.30 Uhr. Die Zeit zwischen 16.00 und 17.30Uhr, wie wird diese berechnet?

K
Kölner

08.12.2006 um 00:08 Uhr

Als eine Arbeitszeit von 1,5 Stunden!

H
Heini

08.12.2006 um 00:54 Uhr

Als Arbeitszeit im eigentlichem Sinne ist diese Zeit nicht zu bezeichnen. Richtig wäre, Betriebsratstätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit.

Würde die genannte Zeit als Arbeitszeit gelten, hätte Freddy einen Anspruch auf Vergütung nebst den üblichen Zulagen. Bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit hat das BR Mitgl. Anspruch auf Abgeltung der geleisteten Zeit durch bezahlte Freizeit und zwar 1:1, also ohne zusätzliche Ansprüche auf z.B. Überstundenzulagen. Unter entsprechenden Voraussetzung wäre aber auch eine Bezahlung möglich, aber auch ohne Zulagen.

H
H.M

08.12.2006 um 07:36 Uhr

Moin, Dazu muß man folgendes bedenken: Der Grund der Sitzungsverlängerung ist wichtig: Ist es ein betrieblicher Grund ,gilt die Zeit als Arbeitszeit, ist der Grund der Verlängerung Betriebsrats bezogen ,gilt die Zeit nicht als Überstunde !!!

H.M

S
SSGG

08.12.2006 um 10:07 Uhr

wir hatten das gleiche Problem, und um Familie und Beruf und BR Tätigkeit in Einklang zu bringen, beginnen nun unsere BR Sitzungen bereits um 10 Uhr morgens.

F
Freddy

08.12.2006 um 21:00 Uhr

Nun gut. Da es um wichtige, terminbezogene Vereinbarung ging ist es eigentlich als Arbeitszeit zu sehen. Im normal Fall hätte wir die Sitzung beendet und die restlichen Themen der Tagesordnung auf die nächste Sitzung vertagt. Wenn also die Geschäftsführung diese "zusätzliche Arbeitszeit (ohne Zuschläge)" des BR´s nicht honorriert , ob finanziell oder als Freizeitausgleich, kann der BR die Sitzung zum regulären Arbeitsende beenden und unter Umständen zum nächsten Arbeitsbeginn (evt. auch als aussergewöhnliche Sitzung) fortsetzen.

Vielen Dank an alle für die Infos. Es hat uns sehr weitergeholfen.

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