Betriebsrat Überstunden - ehrenamtliche oder werden diese Überstunden als solche bezahlt?
Hallo, als BR Mitglied habe ich folgende Frage:
Wenn der BR bei seinen Sitzungen während der regulären Arbeitszeit sein gesetztes Ergebnis nicht erreicht hat und kurzfristig entschliesst 1-2 Stunden länger zu arbeiten, Sind diese "BR - Überstunden" "EHRENAMTLICH?" Oder werden diese Überstunden als solche bezahlt.
Community-Antworten (11)
07.12.2006 um 22:10 Uhr
Gelten als Überstunden, und werden somit auch bezahlt.
07.12.2006 um 22:17 Uhr
Super, danke für die schnelle Antwort. Gibt es dazu auch ein Urteil oder einen § ?
07.12.2006 um 22:21 Uhr
@bille BR-Stunden können KEINE Überstunden sein!
@Freddy § 37 Abs. 2 BetrVG i.V. mit § 78 BetrVG
07.12.2006 um 22:46 Uhr
Wenn die zusätzlich geleisteten BR- Stunden keine Überstunden sind, und es kein Stunden(guthaben)konto gibt, fallen die Stunden unter "ehrenamtlich" oder gibt es dafür Freizeitausgleich?
07.12.2006 um 22:55 Uhr
@Freddy Hast Du Dir § 78 BetrVG mal durchgelesen? BR-Arbeit ist damit Arbeitszeit.
07.12.2006 um 23:23 Uhr
Klar habe ich es mir durchgelesen! Es geht aber um folgendes: Arbeitszeit 7.15- 16.00 Uhr. BR Sitzung beginn 13.00 Uhr. Da noch wichtige Punkte geklärt werden mussten, endete die BR SItzung erst um 17.30 Uhr. Die Zeit zwischen 16.00 und 17.30Uhr, wie wird diese berechnet?
08.12.2006 um 00:08 Uhr
Als eine Arbeitszeit von 1,5 Stunden!
08.12.2006 um 00:54 Uhr
Als Arbeitszeit im eigentlichem Sinne ist diese Zeit nicht zu bezeichnen. Richtig wäre, Betriebsratstätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit.
Würde die genannte Zeit als Arbeitszeit gelten, hätte Freddy einen Anspruch auf Vergütung nebst den üblichen Zulagen. Bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit hat das BR Mitgl. Anspruch auf Abgeltung der geleisteten Zeit durch bezahlte Freizeit und zwar 1:1, also ohne zusätzliche Ansprüche auf z.B. Überstundenzulagen. Unter entsprechenden Voraussetzung wäre aber auch eine Bezahlung möglich, aber auch ohne Zulagen.
08.12.2006 um 07:36 Uhr
Moin, Dazu muß man folgendes bedenken: Der Grund der Sitzungsverlängerung ist wichtig: Ist es ein betrieblicher Grund ,gilt die Zeit als Arbeitszeit, ist der Grund der Verlängerung Betriebsrats bezogen ,gilt die Zeit nicht als Überstunde !!!
H.M
08.12.2006 um 10:07 Uhr
wir hatten das gleiche Problem, und um Familie und Beruf und BR Tätigkeit in Einklang zu bringen, beginnen nun unsere BR Sitzungen bereits um 10 Uhr morgens.
08.12.2006 um 21:00 Uhr
Nun gut. Da es um wichtige, terminbezogene Vereinbarung ging ist es eigentlich als Arbeitszeit zu sehen. Im normal Fall hätte wir die Sitzung beendet und die restlichen Themen der Tagesordnung auf die nächste Sitzung vertagt. Wenn also die Geschäftsführung diese "zusätzliche Arbeitszeit (ohne Zuschläge)" des BR´s nicht honorriert , ob finanziell oder als Freizeitausgleich, kann der BR die Sitzung zum regulären Arbeitsende beenden und unter Umständen zum nächsten Arbeitsbeginn (evt. auch als aussergewöhnliche Sitzung) fortsetzen.
Vielen Dank an alle für die Infos. Es hat uns sehr weitergeholfen.
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