Feiertagszulage - tarifliche Regelung oder gibt es da gesetzliche Vorgaben?
Hallo Leute! Ist die Höhe des Zuschlages bei Feiertagsarbeit eine tarifliche Regelung oder gibt es da gesetzliche Vorgaben? Wenn ein AN an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muß, müßte er doch zum fortlaufenden Lohn die geleisteten Stunden + 100% Feiertagszuschlag vergütet bekommen, oder? Also Lohn für 8h+8h Arbeit+100% Zuschlag. Im Arbeitszeitgesetz steht nur, dass der Zuschlag "angemessen" sein soll. Wonach richtet sich das, wenn man nicht tarifgebunden ist? Viele Grüße und Danke im Voraus!
Community-Antworten (3)
07.12.2006 um 19:30 Uhr
@Madbrat Wo steht im ArbZG etwas von einem "angemessenen Zuschlag für Feiertags-/Sonntagarbeit"?
Übrigens: Der AG muss keinen 100% Zuschlag gewähren; schon gar nicht für "tariflose Gesellen".
07.12.2006 um 19:59 Uhr
Entschuldigung! Beim Ausgleich für Feiertagsbeschäftigung wird u.a. § 6 aufgeführt. Gemeint ist da aber Abs. 2. Im Abs. 5 steht etwas von angemessenen Zulagen bei Nachtarbeit. Muß ich mich vertan haben. Entschuldige bitte! Also haben wir als Betriebsrat eines nicht tarifgebundenen Unternehmens so gut, wie keine Chance für die Kollegen etwas raus zu holen?
07.12.2006 um 20:01 Uhr
Entschuldigung! Beim Ausgleich für Nachtarbeit wird u.a. § 6 aufgeführt. Gemeint ist da aber Abs. 2. Im Abs. 5 steht etwas von angemessenen Zulagen bei Nachtarbeit. Muß ich mich vertan haben. Entschuldige bitte! Also haben wir als Betriebsrat eines nicht tarifgebundenen Unternehmens so gut, wie keine Chance für die Kollegen etwas raus zu holen?
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