Hallo Leute!
Ist die Höhe des Zuschlages bei Feiertagsarbeit eine tarifliche Regelung oder gibt es da gesetzliche Vorgaben?
Wenn ein AN an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muß, müßte er doch zum fortlaufenden Lohn die geleisteten Stunden + 100% Feiertagszuschlag vergütet bekommen, oder? Also Lohn für 8h+8h Arbeit+100% Zuschlag. Im Arbeitszeitgesetz steht nur, dass der Zuschlag "angemessen" sein soll. Wonach richtet sich das, wenn man nicht tarifgebunden ist? Viele Grüße und Danke im Voraus!