Erstellt am 07.12.2006 um 13:38 Uhr von Konrad
Hallo marcell
da Ihr am besten wißt, "wo der Schuh drückt" solltet ihr das in eigene Worte fassen. Macht euch Gedanken über z.B. § 80 BetrVG Aufgaben des BR, teilt ihm höflich aber bestimmt, dass er sich an die Regeln zu halten hat (Mitbestimmung, Mitwirkungsrecht und Inforechte). Bietet ihm die vertrauensvolle Arbeit an, zu der AG und BR verpflichtet sind.
Besser als schreiben wäre sicher ein klärendes Monatsgspräch.
Gruß Konrad
Erstellt am 07.12.2006 um 13:47 Uhr von Samet
Hallo marcel
der BRV kann keine allein gänge über euern Kopf machen. Dies wäre Vertrauensbruch. Ihr könnt aber mit ein viertel des Gremiums, den BRV wegen Vertrauensbruch zur zur Rücktritt zwingen, und in der nächsten Sitzung einen neuen Wählen, welchen Ihr dem AG Schriftlich vorstellen müsst.
Liebe Grüsse
Samet