Hallo,
wir haben vom Arbeitsgericht die Auflage bekommen, die Betriebsversammlung während der regulären Arbeitszeit durchzuführen. Daraufhin hat der Arbeitgeber alle Kolleginnen, die nicht zur Betriebsversammlung gehen, von der Arbeit freigestellt. Da die Betriebsversammlung 2 Stunden vor dem Arbeitsende liegt, gehen die KollegInnen nach Hause - nach dem Motto - wir nehmen alles, was uns der Arbeitgeber schenkt. Immerhin ist die Freistellung ein geltwerter Vorteil.
FRAGE:
1.Haben KollegInnen, die dann doch an der Betriebsversammlung teilnehmen Anspruch darauf, die Freistellung an einem anderen Tag zu nehmen?
2. Wie verhält es sich für den Betriebsratvorsitzenden? Er muss dieBetriebsversammlung leiten, kann also die Freistellung nicht annehmen. Da der Arbeitgeber sich weigert, die Zeiten anderweitig gutzuschreiben wird er wg. betriebsrattätigkeit schlechter gestellt als Nichtbetriebsräte.
3. Findet hier nicht eine Behinderung der betriebsratarbeit statt?
Ich wünsche mir viele Infos, da die Klärung vor das Arbeitsgericht geht