Gegenveranstaltung zu einer Betriebvsversammlung
Hallo, wir haben vom Arbeitsgericht die Auflage bekommen, die Betriebsversammlung während der regulären Arbeitszeit durchzuführen. Daraufhin hat der Arbeitgeber alle Kolleginnen, die nicht zur Betriebsversammlung gehen, von der Arbeit freigestellt. Da die Betriebsversammlung 2 Stunden vor dem Arbeitsende liegt, gehen die KollegInnen nach Hause - nach dem Motto - wir nehmen alles, was uns der Arbeitgeber schenkt. Immerhin ist die Freistellung ein geltwerter Vorteil. FRAGE: 1.Haben KollegInnen, die dann doch an der Betriebsversammlung teilnehmen Anspruch darauf, die Freistellung an einem anderen Tag zu nehmen? 2. Wie verhält es sich für den Betriebsratvorsitzenden? Er muss dieBetriebsversammlung leiten, kann also die Freistellung nicht annehmen. Da der Arbeitgeber sich weigert, die Zeiten anderweitig gutzuschreiben wird er wg. betriebsrattätigkeit schlechter gestellt als Nichtbetriebsräte. 3. Findet hier nicht eine Behinderung der betriebsratarbeit statt? Ich wünsche mir viele Infos, da die Klärung vor das Arbeitsgericht geht
Community-Antworten (8)
06.12.2006 um 22:39 Uhr
Hi
also auf jeden Fall stellt dies eine Behinderung der BR-Arbeit im Sinne des BetrVG dar. Es scheint also doch noch AG zu geben die so bescheuert sind mit so dummen Methoden sich eine auf den Sack zu holen.
Da nächste ist dass BVs während der Arbeitszeit stattfinden müssen, un dda sonst eine Ungleichbehandlung da wäre, bin ich der Meinung die MA die bei der BV waren haben einen Anspruch auf die 2 Stunden.
MFG MAtze
06.12.2006 um 22:41 Uhr
"wir haben vom Arbeitsgericht die Auflage bekommen, die Betriebsversammlung während der regulären Arbeitszeit durchzuführen"
rosespoint,
diese Aussage erscheint mir vorab mehr als erklärungsbedürftig! Wer hat hier warum und gegen wen geklagt?
06.12.2006 um 22:50 Uhr
matze83,
"also auf jeden Fall stellt dies eine Behinderung der BR-Arbeit im Sinne des BetrVG dar."
Würdest Du diese Deine Meinung auch bitte einmal belegen!
Und ganz aus den Socken haut mich Dein 2. Satz. Einem Forumsteilnehmer ist heute schon übel geworden; ich habe aber keine Lust, mir in der Notfallapotheke auch noch MCP Tropfen holen zu müssen.
Also lass Dir dazu doch ein paar sinnvollere Argumente einfallen. Ich bin gespannt...
07.12.2006 um 10:20 Uhr
Hallo Rosespoint,
siehe dazu § 44 BetrVG RN 35
zu Frage 1 : Nein, da sich die Freistellung nur auf den Zeitraum der BV bezieht.
zu Frage 2 : erledigt sich laut Antwort zu Frage 1
zu Frage 3 : Könnte man so sehen, wenn ein großteil der Belegschaft nach Hause geht.
MfG Angi1
07.12.2006 um 10:45 Uhr
Ramses II,
Du hast mir doch gar nicht widersprochen...
07.12.2006 um 11:28 Uhr
Hinsichtlich der Anfrage: wer hat vor dem Arbietsgricht geklagt. ir hatten vorher die BV immer nach 16.00 Uhr durchgeführt, da wir behinderte Menschen betreuen. Dem Arbietgeber sind die BV ein Dorn im Auge, zumal wir sie regelmässig alle drei Monate durchführen. Er hat daher moniert, die BV würde ab 18.15 Uhr gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen ( 10 Stunden) Wir habend araufhin die BV auf 14.00 vorverlegt, der Arbeitgeber hat dagegen eine einstweilige Verfügung erlassen wollen. Diese hat das Gericht abgewiesen, da es keine Gründe gibt, die BV außerhalb der regulären Arbeitszeit abzuhalten. In diesem Zusammenhang hat das Gericht die 1. BV auf 14.30 Uhr terminiert und sie wurde danach ein weiteres Mal durchgeführt. Ergenbis der Aktion des Arbeitgebers: Von 120 Kollegen waren bisher immer ca. 1/4-1/3 der Kolleginnen nach 16 Uhr anwesend. Im Juni waren es noch 3 KollegInnen. Dazu kamen sieben Betriebratmitglieder. Heute wird es nicht anders werden, da die Kollegen die Zeit für Weihnachteseinkäufe nutzen wollen.
14.12.2006 um 11:25 Uhr
Es deutet allerdings jetzt auch nicht unbedingt darauf hin, daß euren MA die Arbeit des BR recht wichtig ist, oder?
Bzgl. der Freistellung sehe ich das relativ blau-äugig. Du hast geschrieben, daß alle MA, die NICHT an der BV teilnehmen, freigestellt werden. Eine Behinderung sehe ich nicht, denn es ist wohl rein formal jedem MA freigestellt, die BV zu besuchen. Daß die MA diese Gelegenheit nicht wahrnehmen wollen ist ihre Sache. Das kannst - natürlich - auch nicht einklagen. Man könnte rein rechtliches sicherlich die Geschichte auch anders betrachten: Der AG ist sogar sehr AN-freundlich und stellt AN von der Arbeit während der BV frei. Warum sollen die einen fröhlich dasitzen und nur zuhören und die anderen arbeiten? Das wäre ja eher unfair...
Übrigens fällt mir auf, daß ich immer nur lese, daß die BV während der Arbeitszeit liegen muß. Es steht nirgendwo daß sie für alle AN günstig liegen muß, oder? Ich wüsste auch nicht - ohne mich aber genauer damit beschäftigt zu haben - daß sich das irgendworaus ableiten ließe.
Aber es gilt nach wie vor mein oberster Satz.
16.12.2006 um 23:11 Uhr
ahabrakadabra,
ob den KollegInnen die Betriebsratarbeit wichtig ist oder nicht lassen wir einmal offen. Sicherlich spricht für den öffentlichen Dienst eine Wahlbeteiligung bei den letzten BetrR-Wahlen von 90 Prozent eine deutliche Unterstützungssprache. In der Regel sind es oft unter 50% Teilnahme. Die Freistellung des Arbeitgebers hat zwei Seiten. Ich bekomme die Freistellung nur, wenn ich nicht an der BV teilnehme. Sonst sind Sie futsch. KollegInnen, die das Recht der Teilnahme an einer Betriebsversammlung wahrnehmen, müssen damit auf einen Vorteil - 2 Freistunden - verzichten. Und das ist etwas komisch. Wenn ich z.B. während meines Urlaubs - obwohl ich Lohnfortzahlung erhalte, zu einer BV gehe, bekomme ich die Zeit gutgeschrieben. Das aktuelle Verfahren ist dadurch notwendig geworden, dass wir die BV früher nach der Arbeitszeit wegen der Betreuung behinderter Menschen durchgeführt haben. KollegInnen, die daran teilnahmen, bekamen die Zeit + Wegzeiten gutgeschrieben. der AG sah darin einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn wir über 10 Stunden hinaus mit der BV kommen. Damit wären BV aber unmöglich geworden. Wir arbeiten 8,25 Stunden am Tag, die KollegInnen aus den Zweigwerkstätten haben eine Anreise von 30-40 Minuten und müssen dann wieder zurück. Die KollegInnen kommen nicht, weil die Betriebsratarbeit unwichtig ist, sondern, weil Sie sich bei Teilnahme durch den Verlust der "Freistunden" gemaßregelt fühlen. Hinsichtlich günstig liegen: Eine BV während der Arbeitszeit liegt immer günstig - denn da muss ich sowieso in meine Arbeitsleistung anbieten. Es stellt sich auch die Frage: Wenn niemand mehr arbeitet: liegt dann noch eine betriebliche Arbeitszeit vor? oder schon Freizeit? Die Kommentierungen sagen deutlich: Wer nichtteilnimmt muss arbeiten. Hinzu kommt auch folgendes: Der BetrR-Vorsitzende muss die Versammlung lt. BetrVG leiten. Er kann die Freistellung nicht annehmen. Benachteiligung wegen Betriebsratamt? (§ 78 BetrVG) Für mich hat das Ganze weniger mit arbeitnehmerfreundlichkeit des Arbeitgebers zu tun, sondern vielmehr mit einer Verhinderung von Kommunikationsmöglichkeiten der Belegschaft aus fünf Zweigwerkstätten. Wieso sonst die Aktion gegen BV nach Feierabend. Wieso das Bonbon der Freistellung?
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