Erstellt am 15.09.2005 um 06:43 Uhr von Frank B.
Die Sache ist doch ganz einfach!
Wer ist denn berechtigt eine BR- Wahl einzuleiten?
Wenn ihr eure Wahlversammlung mit Hilfe der Gewerkschaft eingeleitet habt, warum fordert sie dann nicht den AG auf, die Behinderung der BR- Wahl zu unterlassen und mit Klage vor dem Arbeitsgericht zu drohen?
Wenn ihr ordnungsgemäß einen Wahlvorstand bestellt habt, kann euch doch nichts passieren.
Erstellt am 15.09.2005 um 08:45 Uhr von Viktor
So ist das nun einmal. Ich gehe davon aus, dass der Wahlvorstand eine Wahl ausrufen wird. Dabei wird es zwei Listen mit Kandidaten geben: Eure und die andere.
Wer dann zukünftig den BR stellt (also wie viele Kandidaten von der 1. und der 2. Liste in den BR kommen) entscheidet der Wähler .
Ihr müsst halt Wahlkampf machen und Eure Ziele darstellen.
Erstellt am 15.09.2005 um 21:15 Uhr von gofarmer
Das klingt ja alles ganz einfach und toll, nur hat der AG, z.T. durch Einzelgespräche mit "ausgesuchten MA" einen solchen Druck auf die anderen MA ausübden können, dass wir bereits alle die bisher hinter uns standen abgesprungen sind. Leider haben wir, da diese Gespräche natürlich nicht mit uns stattfanden, keine Möglichkeit etwas zu beweisen.
Erstellt am 15.09.2005 um 21:24 Uhr von mumie
Hallo gofarmer,
du schreibst "wir". Also seit ihr noch mindestens 2 Leute. Ihr stellt halt eine Gewerkschaftsliste auf. Die wird von 2 Gewerkschaftssekretäten unterschrieben. Das steht in §14 Absatz 5. Die Wahl selber ist dann geheim. Niemand muß also Angst haben, euch zu wählen.
Erstellt am 16.09.2005 um 09:14 Uhr von viktor
Hallo,
machts wie mumie schreibt (was ein Name). Ohren steif halten. Arbeitgeber sind oft sehr erfinderisch wenn es darum geht, einen konstruktiven BR zu verhindern.
Die Kollegen mögen zwar eingeschüchtert sein - in der Wahlkabine sind sie aber unbeobachtet. Also weiter Wahlkampf führen.