Widerspruch gegen Aushang
Hallo Kollegen,
da ich noch neu bin im BR habe ich eine Frage wir haben einen Beschluss gefast soweit alles klar. Nun hat unser Betriebsratvorsitzender den Beschluss mit der GL eigenmächtig umgeändert, Dinge dazu gefügt die so nicht besprochen wurden und einen Aushang gemacht, der bei unseren Kollegen natürlich zu unmut führte. Da ich durch Krankheit drei Wochen nicht arbeiten konnte habe ich von diesem Aushang erst nach drei Wochen erfahren. Drei meiner Betriebsratkollegen, wir sind ein 5 Gremium, sind ebenfalls neu gewählt waren sich in dieser Situation unsicher wie sie sich verhalten sollten und haben auf mich gewartet um zu entscheiden was zu tun ist. Nun wende ich mich an euch was können wir da gegen tun und was wichtiger ist was können wir in der Zukunft tun das so was nicht wieder geschieht.
Innerhalb welcher Frist können wir gegen solche Aushänge einspruch einlegen.
Was könnten wir tun das Inhalte von Beschlüssen auch so wider gegeben werden wie Sie vom Gremium gefast wurden, bevor sie von der GL ausgehängt werden.
Zum Schluss warum unser Betriebsratvorsitzende das gemacht hat steht in den Sternen, er hat sich in der zwischen Zeit krank gemeldet und will keine Stellung dazu nehmen.
Ich danke schon mal im vorraus für eure antworten
Community-Antworten (7)
06.12.2006 um 21:43 Uhr
Hi Newmann
ist ja super in eurem Gremium. Wie lange ist denn euerBRVors. schon dabei? Hört sich so als hätte er keinen Bock mit dne neuen zusammen zu arbeiten.
Ich würde einfach den Aushang eigenmächtig wegmachen ( ja,ja, eigentlich auch net OK ) und meinem BRVors. klar machen dass er innerhalb des Gremiums einer unter gleichen ist der sich an Beshclüsse halten muss. Man könnte ja auch nochmal wählen...
mfg matze
06.12.2006 um 22:21 Uhr
Newman,
die Formulierung "hat unser Betriebsratvorsitzender den Beschluss mit der GL eigenmächtig umgeändert..." lässt darauf schliessen, dass Eure Beschlussfassungen dem AG schriftlich mitgeteilt werden, ist das so?
06.12.2006 um 22:28 Uhr
@matze83, was gibst denn du für Tipp's?
@Newmann, schulen, schulen, schulen! Ihr könnt euren Vorsitzenden auch in Abwesenheit abwählen! Der ist nicht nur unfähig, sondern auch noch feig.... Voraussetzung wäre dann aber, dass ein anderer bereit ist, dieses Amt zu übernehmen. Den Aushang eigenmächtig abnehmen? Rate ich dir davon ab! Ist der Unterschied zu eurem 1. Beschluss so graphierend? Auch ein Stellvertreter hat mit der Übernahme seines Amtes keine Lebensversicherung abgeschlossen.
06.12.2006 um 22:41 Uhr
@mona-lisa
Wieso? Welche Tipps? Ist was falsch daran so einen BRVors. abzuwählen?
MFG
06.12.2006 um 22:51 Uhr
@matze83,
"Ich würde einfach den Aushang eigenmächtig wegmachen ( ja,ja, eigentlich auch net OK )"
!!!!!!!!!
07.12.2006 um 12:17 Uhr
Hallo, Newman, lange Frage, kurze Antwort.
- Der BRV hat Beschlüsse des BR unverfälscht "umzusetzen" (er ist nicht alleiniger Herrscher).
- Die GL anschreiben und auf Entfernung des Aushangs hinwirken.
Wenn der BRV tatsächlich mit der GL Kumpanei getrieben hat, ist die Situation etwas unglücklich.
mfg
07.12.2006 um 17:20 Uhr
Jo, und dabei würd ich auch bleiben. Es soll ja schließlich nur der Aushang dasein, der dem Beschluß netspricht.
@hgowl: Also, sich weigern Stellung zu beziehen ist schn mehr als Kumpanei und auch mehr als "etwas unglücklich"
MFG
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