Hallo,ich habe da mal eine Frage.
Bin neugewähltes BR-Mitglied.Bei uns stand eine Ord.Kündigung an.Kündigungsfrist laut Rahmentarifvertrag 4 Wochen. BGB sagt allerdings aus,länger als 5 Jahre im Betrieb 8 Wochen.Die GF legt sich auf 4 Wochen fest.
Der BR Vors. und sein Stellv. stimmen dieser frist zu.
Es gilt aber doch das Günstigkeitsprinzip,oder?Als sind die 4Wochen nicht rechtens,sondern man hätte doch nach BGB 622 gehen müssen.