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Kündigung laut Tarifvertrag oder Frist nach BGB?

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PhilCollins
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich habe da mal eine Frage. Bin neugewähltes BR-Mitglied.Bei uns stand eine Ord.Kündigung an.Kündigungsfrist laut Rahmentarifvertrag 4 Wochen. BGB sagt allerdings aus,länger als 5 Jahre im Betrieb 8 Wochen.Die GF legt sich auf 4 Wochen fest. Der BR Vors. und sein Stellv. stimmen dieser frist zu. Es gilt aber doch das Günstigkeitsprinzip,oder?Als sind die 4Wochen nicht rechtens,sondern man hätte doch nach BGB 622 gehen müssen.

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Community-Antworten (4)

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Fayence

06.12.2006 um 22:36 Uhr

§ 622 BGB Abs. 4 " Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."

Den Abs. 4 hast Du nicht zufälligerweise überlesen? :-) Worauf bezieht sich denn der Arbeitsvertrag?

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PhilCollins

07.12.2006 um 00:29 Uhr

Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf den gültigen Rahmentarifvertrag,wonach eine Kündigungsfrist von 4 Wochen bei mehr als 5 jähriger Betriebszugehörigkeit zulässig ist. Dieses zweifel ich aber sehr stark an,denn laut BGB 622 beträgt hierbei die Kündigungsfrist 8 Wochen. Wenn jetzt in meinem TV etwas von 20 Tagen Urlaub steht,ist dieses doch auch nicht rechtens,da das Bundesurlaubsgesetz doch 24 Tage vorschreibt. das ist doch das Günstigkeitsprinzip. Würde im Rahmentarifv. 30Tage Urlaub stehen,hat dieses natürlich gültigkeit. Ist mit Kündigungsfristen doch genauso,oder nicht?

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Fayence

07.12.2006 um 00:43 Uhr

Da abweichende Möglichkeiten durch den Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt sind, ist die Kündigungsfrist von 4 Wochen RECHTENS! Der TV oder AV darf den AN nur nicht schlechter stellen als den AG.

Das BurlG schreibt die 24 Tage doch nur für eine 6-Tage-Woche vor (4 Wochen Urlaub) ; hast Du eine 5-Tage-Woche sind auch 20 Urlaubstage = 4 Wochen Urlaub völlig gesetzeskonform.

P.S. Weiß Phil, dass Du unter seinem Namen Beiträge verfasst? ;-))

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PhilCollins

07.12.2006 um 00:52 Uhr

Danke für die Antwort, und ich muß Dir sagen,ich bin der "echte" :-))

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