Anordnung "Strafarbeit" an Samstag ohne Bezahlung - rechtens?
Folgender Sachverhalt:
In einer Abteilung wird in den letzten Monaten sehr viel kaputt gefahren/gemacht. Die Schäden werden zwar meist gemeldet, aber es war niemad. Jetzt möchte der Abteilungsleiter solche Schäden in Zukunft an Samstagen durch die ganze Abteilung (8 Personen) richten bzw. reparieren lassen. Dass ganze soll natürlich ohne Bezahlung erfolgen. In wieweit kann er sowas anordnen?
Danke für Eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
06.12.2006 um 23:10 Uhr
Überhaupt nicht Jens, seid ihr in der -Schule oder in einem Betrieb. Mal davon abgesehen, dass dieser Abteilungsleiter mit Sicherheit nicht die Kompetenz hat dies anzuordnen, ist es mitbestimmungspflichtig wenn in eurem Betrieb an Samstagen an denen normalerweise frei ist gearbeitet werden soll. Gruß Biggy
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