Hallo,

ist eine Mitarbeiterbefragung, bei der eine zufällige Stichprobe von AN zu Themen wie "Was könnte man in meiner Abteilung besser machen" o. "Wie ist die Stimmung in der Abteilung" eigentlich mitbestimmungspflichtig. Es fällt mir schwer, darin einen Personalfragebogen nach § 94 BetrVG zu erkennen, aber vielleicht irre ich mich ja.

Gruss,
Kai