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Arbeitszeitregelung BV wird vom AGeber ohne Absprache mit BR verletzt - was tun?

E
Eule
Jan 2018 bearbeitet

Seit 1991 gibt es in unserem Unternehmn Gleitzeit. Die Kernzeit beläuft sich auf 09.00 - 155.00 Uhr Die Bandbreute beläuft sich auf 06.45 - 1945 Uhr Die Normalarbeitszeit beläuft sich auf 08.00 - 16.33 Uhr. Dies wurde in einer Betriebsvereinbarung von 01.06.200 sorgar mit dem BR schriftlich verabschiedet. Plötzlich sollen unsere Abteilungen ohne Absprache mit dem BR mit mindestens einem Mitarbeiter bis 17.00 Uhr besetzt sein. Kann die GL dies so ohne weiteres anweisen ???????? Danke für eine kurzfristige Rückinfo. Liebe Grüsse Manuela Schmidt

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Community-Antworten (1)

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Konrad

06.12.2006 um 17:23 Uhr

Hallo Manu Das BetrVG 87.1 besagt dass die kollektiv zu regelnde Lage der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig ist. Eine Anordnung, dass mind. ein Mitarbeiter bis mind.17 Uhr anwesend sein soll nennt man Dienstbereitschaft und ist ebenso mitbestimmungspflichtig. BV dazu machen.

Grüße Konrad

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