Elternzeit - Widerspruch gegen unbefristete Übernahme der für die Kollegin befristet eingestellten Praktikantin möglich?
Eine Kollegin ist seit 12/06 für 2 Jahre in Elternzeit. (Alleinerziehend) An ihren Arbeitsplatz möchte sie nach der Elternzeit wieder zurückkehren. Ihren Vorgesetzten hat sie dies mitgeteilt. Während ihrer gesamten Abwesenheiten (Mutterschutz/Elternz.) ist bis einschl. 03/2007 eine Praktikantin befristet eingestellt worden. Die PL möchte nun mit sofortiger Wirkung den befristeten Arbeitsvertrag der Praktikantin in einen unbefristeten umwandeln. Kann ich nach §99 BetrVG meine Zustimmung zur Umwandlung verweigern? Begründung: der Vetrag kann nochmals befristet verlängert werden. Bendenken, die MA ist alleinerziehend, usw.usw. Vielen Dank für die Info
Community-Antworten (12)
06.12.2006 um 12:48 Uhr
Hallo Santana, wenn Euer AG den einen Arbeitsplatz doppelt besetzen will, dann lasst ihn doch, das ist dann sein Problem. Die Kollegin in Elternzeit hat Anspruch auf einen gleichwertigen aber nicht unbedingt denselben Arbeitsplatz, der Praktikantin kann nicht besseres passieren, als einen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Ihr solltet den AG aber nochmals darauf hinweisen.
06.12.2006 um 12:54 Uhr
@Konrad Muss denn ein Arbeitsplatz nach Abschluss der Elternzeit nicht mehr grundsätzlich zur Verfügung stehen???
06.12.2006 um 13:11 Uhr
Warum löscht sich Konrad weg?
06.12.2006 um 13:51 Uhr
Kölner, vielleicht sucht er gerade eine Antwort, die passender erscheint ... ;-))
06.12.2006 um 13:58 Uhr
Köllner und Fayence,
welche passende Antwort fällt euch denn ein?
06.12.2006 um 14:03 Uhr
@kölner und fayence also wenn ihr so weiter macht schreibt konrad hier keine kommentare mehr... wäre doch dann nur noch halb so lustig :-)
06.12.2006 um 14:09 Uhr
@richi In diesem Fall? Ein paar Antworten... ...§ 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ...der BR sollte sich hinsichtlich des grundsätzlichen Einsatzes von PRAKTIKANTEN mal intensiver mit § 99 BetrVG befassen ...hinsichtlich der unbefristeten Einstellung der Praktikantin § 99 BetrVG mit Freude zustimmen ...§ 18 BErzGG
06.12.2006 um 14:10 Uhr
@paula oder Ramses II... brüll LOL
06.12.2006 um 14:14 Uhr
Hallo Kölner,
siehst du, es geht doch !!!!
Gruss richi
06.12.2006 um 14:21 Uhr
@richi Schön, dass Du Deine Rollenzuschreibung angenommen zu haben scheinst!
06.12.2006 um 14:29 Uhr
Naja jeder greift mal daneben. sorry santana
An die "Schlaumeier" @ramsesII, kölner, paula ihr solltet euch besser ums sachliche Themen der Fragenden kümmern, als über andere ablästern.
Gruß Konrad
06.12.2006 um 14:32 Uhr
@Konrad Komm schon: Wer löscht, muss für den Spott nicht sorgen!
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