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Elternzeit - Widerspruch gegen unbefristete Übernahme der für die Kollegin befristet eingestellten Praktikantin möglich?

S
Santana
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin ist seit 12/06 für 2 Jahre in Elternzeit. (Alleinerziehend) An ihren Arbeitsplatz möchte sie nach der Elternzeit wieder zurückkehren. Ihren Vorgesetzten hat sie dies mitgeteilt. Während ihrer gesamten Abwesenheiten (Mutterschutz/Elternz.) ist bis einschl. 03/2007 eine Praktikantin befristet eingestellt worden. Die PL möchte nun mit sofortiger Wirkung den befristeten Arbeitsvertrag der Praktikantin in einen unbefristeten umwandeln. Kann ich nach §99 BetrVG meine Zustimmung zur Umwandlung verweigern? Begründung: der Vetrag kann nochmals befristet verlängert werden. Bendenken, die MA ist alleinerziehend, usw.usw. Vielen Dank für die Info

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Community-Antworten (12)

J
Jube

06.12.2006 um 12:48 Uhr

Hallo Santana, wenn Euer AG den einen Arbeitsplatz doppelt besetzen will, dann lasst ihn doch, das ist dann sein Problem. Die Kollegin in Elternzeit hat Anspruch auf einen gleichwertigen aber nicht unbedingt denselben Arbeitsplatz, der Praktikantin kann nicht besseres passieren, als einen unbefristeten Vertrag zu erhalten. Ihr solltet den AG aber nochmals darauf hinweisen.

K
Kölner

06.12.2006 um 12:54 Uhr

@Konrad Muss denn ein Arbeitsplatz nach Abschluss der Elternzeit nicht mehr grundsätzlich zur Verfügung stehen???

K
Kölner

06.12.2006 um 13:11 Uhr

Warum löscht sich Konrad weg?

F
Fayence

06.12.2006 um 13:51 Uhr

Kölner, vielleicht sucht er gerade eine Antwort, die passender erscheint ... ;-))

R
richi

06.12.2006 um 13:58 Uhr

Köllner und Fayence,

welche passende Antwort fällt euch denn ein?

P
paula

06.12.2006 um 14:03 Uhr

@kölner und fayence also wenn ihr so weiter macht schreibt konrad hier keine kommentare mehr... wäre doch dann nur noch halb so lustig :-)

K
Kölner

06.12.2006 um 14:09 Uhr

@richi In diesem Fall? Ein paar Antworten... ...§ 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ...der BR sollte sich hinsichtlich des grundsätzlichen Einsatzes von PRAKTIKANTEN mal intensiver mit § 99 BetrVG befassen ...hinsichtlich der unbefristeten Einstellung der Praktikantin § 99 BetrVG mit Freude zustimmen ...§ 18 BErzGG

K
Kölner

06.12.2006 um 14:10 Uhr

@paula oder Ramses II... brüll LOL

R
richi

06.12.2006 um 14:14 Uhr

Hallo Kölner,

siehst du, es geht doch !!!!

Gruss richi

K
Kölner

06.12.2006 um 14:21 Uhr

@richi Schön, dass Du Deine Rollenzuschreibung angenommen zu haben scheinst!

K
Konrad

06.12.2006 um 14:29 Uhr

Naja jeder greift mal daneben. sorry santana

An die "Schlaumeier" @ramsesII, kölner, paula ihr solltet euch besser ums sachliche Themen der Fragenden kümmern, als über andere ablästern.

Gruß Konrad

K
Kölner

06.12.2006 um 14:32 Uhr

@Konrad Komm schon: Wer löscht, muss für den Spott nicht sorgen!

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