Guten Abend Kollegen.
Hab eine Frage zur Arbeitszeit. Unsere Gf plant eine Überleitung in den TVL, d.h. auf uns würde eine Mehrarbeit von zur Zeit 38,5 Std auf 39,8 Std zukommen.
Lt. Rechtsauskunft der Gl ist es nicht Mitbestimmungspflichtig, wenn man die 1Std 18 min einfach an die jetzige Regelarbeitszeit im Block hintenanhängt.
Wir als BR berufen uns auf §87(2).
Liegen wir damit richtig???