Versetzung - wenn IT-Abteilung der Abteilung Organisation unterstellt werden soll?
Hallo Forum, bitte um Hilfestellung bei folgendem Problem: Unsere IT-Abteilung soll samt ihrem Gruppelnleiter die jetzt der Abteilung Verwaltung angehört hat der Abteilung Organisation unterstellt werden und somit einem anderen Abteilungsleiter. Die It-Mitarbeiter befürchten nun, daß sie zu ihren IT-Aufgaben auch noch organisatorsche Aufgaben übernehmen müssen. Stellt diese Umstrukturierungsmaßnahme eine Versetzung nach § 99 dar? Der BR hat bisher noch keine Versetzungsmeldung erhalten. Die Mitarbeiter IT sind mit einem Brief persönlich von dieser Umstrukturierungsmaßnahme unterrichtet worden. Da weitere Strategiemaßnahmen im Hause geplant sind, befürchtet der BR daß künftig Versetzungen in dieser Art, ohne Mitbestimmung des BR erfolgen könnten.
Community-Antworten (1)
06.12.2006 um 08:53 Uhr
Hallo asil, lese bitte die Kommentare zu § 95 und § 99 BetrVG im Fitting oder Däubler, dort wird genau beschrieben, wann eine Versetzung vorliegt.
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