Erstellt am 05.12.2006 um 14:16 Uhr von pit47
Hallo Kwalanda,
meinst Du "Freigestellte" BRMtgl.?
Dann sehe im § 38 BetrVG nach, wie dies geregelt wird.
Erstellt am 05.12.2006 um 21:48 Uhr von Heini
Arbeitgeber zur Betriebsratsitzung einladen. Der Tagesordnungspunkt mit dem AG sollte lauten: "Beratung über die gem.: § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder".
Nachdem mit dem Arbeitgeber beraten wurde und der AG die Sitzung verlassen hat, sollte der BR den Beschluß über die freizustellenden BR Mitgl fassen.
Das Ergebnis des Beschlusses über die Freistellung dem AG schriftlich mitteilen.