Rechtsberatung für Betriebsräte - einfach zum RA gehen oder müssen wir dies beantragen?
Hallo, es geht um Rechtsberatung für Betriebsräte. Wir würden uns gerne zum Thema Kurzarbeit rechtlich beraten lassen, wissen jedoch nicht, ob wir einfach zum RA gehen können oder ob wir dies beantragen müssen. Gibt es da was generell festgeschriebenes oder gibts in verschiedenen Firmen verschiedenen Vorgaben? Danke für Info.
Community-Antworten (7)
04.11.2008 um 20:56 Uhr
@Deeesie So viele eees das machen meine Finger nicht mit. Um Deine Frage zu beantworten, gebe mal rechts unter suchen 101118 ein, da hat paula die gleiche Frage schon mal vortrefflich beantwortet.
05.11.2008 um 08:36 Uhr
@ rainer w Habe die Information von Paula gelesen, trifft aber auf unseren Fall nicht zu. wir haben keine Streitigkeiten, benötigen auch kein Seminar (das hatten wir schon und Fragen wurden nicht ausführlich genug beantwortet). Wir benötigen eine kurzfristige Rechtsberatung zu einem bestimmten Thema. Wir wollen der GL einen Vorschlag zur Lösung eines Problems unterbreiten und wollen uns aber vorher absichern, damit alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt sind und unsere Kollegen keine Nachteile haben. Die generelle Frage lautet: Darf ein BR kurzfristig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen ohne vorher ein Genehmigungsverfahren zur Kostenübernahme im Betrieb zu haben. Oder können wir nur rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn dies von der GL genehmigt wurde?
05.11.2008 um 09:39 Uhr
Nächste BR- Sitzung: Beschluss nach § 40 BetrVG Sachmittel des BR, hier Beauftragung eines RA! Abstimmen - Beschließen- Mitteilen- Fertig!!!
05.11.2008 um 09:43 Uhr
Hallo, ich braucht keine Genehmigung eures AG, aber ihr müßt ihn schon informieren, das ihr einen Sachverständigen oder einen RA konsultiert. Die Gründe für die Inanspruchnahme sind Sache der BR. Der AG hat für die Kosten des BR aufzukommen. Gruss BR-Hexe
05.11.2008 um 14:49 Uhr
Bei der Übernahme von RA-Kosten muss man unterscheiden zwischen § 40 BetrVG und § 80 Abs. 3 BetrVG.
Wenn es sich um eine Frage handelt, die eine gerichtliche Angelegenheit betrifft oder im Vorfeld zu einer solchen Streitigkeit mit dem RA besprochen wird, dann bewegen wir uns im Rahmen des § 40 BetrVG. Dafür brauche ich keine Zustimmung des AGs sondern nur einen wirksamen Beschluss.
Bei der Begutachtung von BV-Entwürfen sonstige Rechrtsfragen etc. wird der RA als Sachverständiger tätig. Hier brauche ich die Zustimmung des AG´s oder muss diese ggf. ersetzen lassen. Bei der Sachverständigentätigkeit im Rahmen von Betriebsänderunegn gibt es noch die Besonderheit des § 111 S. 2 BetrVG
Daher muss ich immer unterscheiden in welchem Bereich ich mich hier bewege!
05.11.2008 um 14:51 Uhr
Aber hallo, ihr müsst doch den Antrag zur Kurzarbeit mit unterschreiben, sonst genehmigt die BAfA die Kurzarbeit nicht, ausserdem muss eine BV darüber abgeschlossen werden und genau da könnt ihr ansetzen mit der Beauftragung eines Anwalts. Schreibt dem AG einen schönen Brief dass ihr der Einführung von Kurzarbeit nicht zustimmen könnt bis das und das geklärt ist. Der wird dann schnell einlenken und eure Vorschläge anhören, denn ohne euch kann er keinen Antrag stellen.
05.11.2008 um 19:36 Uhr
@Deeesie In meiner Antwort bin ich auch nicht davon ausgegangen das ihr Streitigkeiten mit eurem AG habt. Ich habe nur auf paula´s Tread verwiesen weil mal trefflicher den §40 und 80§ nicht beschreiben kann und das hat sie ja auch hier unter Antwort 5 wieder unter Beweis gestellt.
Verwandte Themen
Rechtsberatung des Betriebsrates - Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Rechtsberatung?
ÄlterSchönen guten Abend, Steht dem Betriebsrat eine Rechtsberatung zu? Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Rechtsberatung? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Betriebsrat die Rechtsberatung mit
Kosten für Rechtsberatung - Wenn ich als Betriebsrat Rechtsberatung haben möchte, muß dieser mein Chef vorab zustimmen?
ÄlterHallo! Wenn ich als Betriebsrat Rechtsberatung haben möchte, muß dieser mein Chef vorab zustimmen, wenn er die Kosten übernehmen soll? Kann er eine Kostenübernahme für die Rechtsberatung ablehnen u
Rechtsberatung für den BR?
ÄlterGuten Morgen zusammen, sicherlich haben einige von Euch schon Erfahrung mit diverser Rechtsberatung in Sachen Arbeitsrecht gemacht. Da wir kurz vor den Verhandlungen was ein neues Bonussystem angeh
Hinzuziehen einer Rechtsberatung für den BR - wer hat dazu Erfahrungen?
ÄlterRechtsberatung für einen Betrieb mit ca 200 MA. Hat hier jemand erfahrung mit hinzuziehen einer Rechtsberatung für den Betriebsrat? Muß dafür extra ein Antrag an die GL gehen oder reicht nur eine In
Rechtsbeistand - muss der Arbeitgeber dies auch genehmigen , bevor wir die Rechtsberatung in Anspruch nehmen?
ÄlterEs bestehen unterschiedliche Meinungen zum Mitbestimmungsrecht (§ 87 Nr.6 BetrVG) zwischen dem BR und AG. Wir vom BR wollen eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und haben dies dem AG mitgeteilt. E