Übernahme JAV-Mitglied - muss sein befristetes Anstellungsverhältnis in ein Unbefristetes umgewandelt werden?
Ein bereits im Juni 2006 mit einem befristeten Vertrag nach der Ausbildung übernommener Angestellter wurde in der vergangenen Woche zum JAV-Mitglied gewählt. Ist es richtig, dass nunmehr sein befristetes Anstellungsverhältnis in ein Unbefristetes umgewandelt wird / werden muss ??
Community-Antworten (1)
05.12.2006 um 13:11 Uhr
Hallo migu,
nein.
Der § 78a BetrVG greift nur bei Azubis, welche während Ihrer Ausbildungszeit JAV werden.
Ein bereits bestehender befristeter Vertrag nach der Ausbildung, endet (wenn er nicht verlängert wird) mit dem Zeitpunkt der Befristung. Ebenso endet das Amt der JAV und das Ersatzmitglied tritt an die Stelle.
MfG Angi1
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