Für BR Mitglied anderer Arbeitsbereich/Versetzung - was müssen wir beachten?
Guten Morgen
ein BR Mitglied soll in einen anderen Bereich Versetzt werden. Der neue Aufgabenbereich hat mit dem jetzigen nichts mehr zu tun. Das BR Mitglied würde wenn die finanzielle Lage geregelt ist diesen Job übernehmen.
Was müssen wir alles beachten.
Danke für die Hilfe Sylvia
Community-Antworten (1)
05.12.2006 um 10:32 Uhr
@ Sylvia
Auch zu dieser Versetzung muss der BR nach § 99 BetrVG angehört werden. Für diesen TOP ist ein Ersatzmitglied (Beratung und Beschlussfassung) einzuladen, da das BRM wegen unmittelbarer Betroffenheit zeitweilig an der Sitzungsteilnahme verhindert ist.
Ihr dürft dieses BRM im Vorfeld anhören und solltet, wenn es mit der Versetzung einverstanden ist, dieser nicht widersprechen! ;-)
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